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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 325/03 vom 08.10.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO, GG
Schlagworte:Gehör, rechtliches, Ladung, Ladungsempfänger, Vertretung, anwaltliche, Urteilsbegründung, Verweisung, Würdigung, Vortrag, übergangener, Tatsachenfeststellung, unrichtige
Stichwort:Ladungsempfänger
Leitsatz:1. Wird der bislang nicht anwaltlich vertretene Asylbewerber zur mündlichen Verhandlung unmittelbar geladen, so muss die Ladung gegenüber dem neu hinzutretenden Rechtsanwalt nicht wiederholt werden. Gleiches gilt, wenn der schon bestellte Bevollmächtigte dem Gericht zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht bekannt war.

2. Die Urteilsbegründung verstößt nicht gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs, wenn sie nach § 77 Abs. 2 AsylVfG auf den angefochtenen Bundesamtsbescheid verweist, sofern im Klageverfahren nichts substanziell Neues vorgetragen worden ist.

3. Über den Verfahrensfehler des § 138 Nr. 3 VwGO kann nicht beanstandet werden, dass das Gericht Tatsachen unrichtig festgestellt oder gewürdigt hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 325/03




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