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Entscheidungen der Gerichte

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ss 81/09 vom 02.06.2009

Eine Körperverletzung mit sehr geringem Unrechts- und Schuldgehalt (hier: eine spontan als Reaktion auf eine Beleidigung ausgeteilte folgenlose Ohrfeige) rechtfertigt nach § 47 Abs. 1 StGB auch bei einem erheblich vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, keine kurze Freiheitsstrafe.

OLG-OLDENBURG – Urteil, Ss 440/08 vom 15.12.2008

Die Begründung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 Abs. 1 StGB) kann umso knapper ausfallen, je deutlicher die Vorstrafen, das Vortatverhalten und eine ungünstige Prognose des Angeklagten dafür sprechen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht.

Auch bei geringem Tatunrecht - hier: bloße Selbstgefährdung durch Besitz einer minimalen Menge Heroin - verstößt eine kurze Freiheitsstrafe nicht gegen das Übermaßverbot, wenn mit weiteren erheblichen Beschaffungsdelikten des hartdrogenabhängigen und nicht therapiewilligen Angeklagten zu rechnen ist.

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