JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kurzarbeit
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Schlagworte: | Aufhebungsvertrag, Tarifrecht des öffentlichen Dienstes - Aufhebungsvertrag - Tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung |
| Stichwort: | Kurzarbeit |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 144/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRTV-Bau, SGB III |
| Schlagworte: | Vergütung während der Kurzarbeit, Baugewerbe |
| Stichwort: | Kurzarbeit |
| Leitsatz: | § 4 Nr. 6.1 Satz 2 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung des Saison-Kurzarbeitergelds in der gesetzlichen Höhe unabhängig davon, ob die persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gemäß §§ 169, 172 SGB III erfüllt sind. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 310/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, TVG, MTV, TV Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2006 |
| Schlagworte: | OT-Mitgliedschaft, Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages |
| Stichwort: | Kurzarbeit |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 986/07 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 97/81/EG, GG, BetrVG, BGB, GewO, TzBfG, ZPO, Betriebsvereinbarung über Rahmenvereinbarung Arbeitszeit |
| Schlagworte: | Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung |
| Stichwort: | Kurzarbeit |
| Leitsatz: | 1. Hat die Arbeitszeitverteilung eines einzelnen Arbeitnehmers Auswirkungen auf das kollektive System der Verteilung der betriebsüblichen Arbeitszeit, kann eine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Neuverteilung seiner Arbeitszeit nach § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG entgegenstehen. 2. Der Betriebsrat hat bei der Ausübung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG darauf zu achten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert wird. Diese allgemeine Aufgabe des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BetrVG führt nicht notwendig zum Vorrang der Interessen des einzelnen Arbeitnehmers, der Familienpflichten zu erfüllen hat. Den Betriebsparteien steht bei der Abwägung der Einzel- und Kollektivinteressen ein Beurteilungsspielraum zu. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 893/07 | |
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