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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10474/08.OVG vom 19.09.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Asyl, politischer Flüchtling, politische Verfolgung, Türkei, Kurde, PKK-Aktivist, Lehrer, Multiplikator, Übersetzer, Camp Mahmur (Irak), Reformen in der Türkei, Verschärfung des PKK-Konflikts, sicherer Drittstaat, Terrorismusvorbehalt, Ausschlusstatbestände
Stichwort:Kurde
Leitsatz:Zur Verfolgungsgefährdung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit, der von der PKK langjährig im Camp Mahmur (Irak) als Lehrer, Multiplikator und Übersetzer eingesetzt worden war.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10474/08.OVG



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 67/07 vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG
Schlagworte:Auskunftslage, Christ, Darlegung, Drogenhandel, Grundsatzbedeutung, Gruppenverfolgung, Irak, Islamist, Klärungsbedarf, Konvertit, Kurde, Nordirak, Tatsachenfrage, Todesstrafe, Verfolgungsdichte
Stichwort:Kurde
Leitsatz:1) Hat das Verwaltungsgericht eine Tatsachenfrage unter Bezugnahme auf eine vorliegende Auskunftslage beantwortet, muss sich aus einem auf deren Grundsatzbedeutung gestützten Zulassungsantrag ergeben, zu welchen konkreten Fragen die Auskunftslage weiteren Klärungsbedarf hervorruft und wie dieser klärungsfähig ist.

2) Allein aus dem Hinweis auf Übergriffe und die Einschränkung von Rechten christlicher Rückkehrer durch Vertreter der beiden Kurdenparteien KDP und PUK, die im Nordirak faktisch Staatsaufgaben wahrnehmen, ergibt sich kein Aussagegehalt über eine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen oder zum Christentum konvertierter Menschen im Irak bzw. im Nordirak.

3) Die (überwiegend für die Städte Mossul und Dohuk berichteten) islamistischen Aktivitäten der kurdisch-islamischen Union (KIU) ergeben keinen Klärungsbedarf bzgl. einer flächendeckenden nichtstaatlichen Gruppenverfolgung von Christen im Nordirak.

4) Die Schwierigkeiten, die Anzahl und die Intensität aller gerade auf das Schutzgut Religion gerichteten Verfolgungshandlungen, gegen die Schutz weder von staatlichen noch von nichtstaatlichen Stellen zu erlangen ist, zu erfassen und diese zur Größe der betroffenen Gruppe in Beziehung zu setzen, erfordern zur Frage einer nichtstaatlichen Gruppenverfolgung von Christen im Irak eine differenzierte und auf bestimmte Tatsachenfragen konzentrierte Darlegung.

5) Wegen Drogenhandels droht im Irak nach dem Dekret Nr. 3 der Interimsregierung des Irak (Iraqi Interim Goverment [IIG]) vom 08. August 2004 die Todesstrafe, wenn der Drogenhandel mit dem Ziel der Finanzierung oder Unterstützung des Sturzes der irakischen Regierung durch Gewalt erfolgt ist.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 67/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10887/06.OVG vom 01.12.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG
Schlagworte:Asylrecht, Flüchtlingseigenschaft, Widerruf, Drogenhandel, Gefahr für die Allgemeinheit, Türkei, Kurde, Abschiebungsverbot, sekundärer Abschiebungsschutz, Vorfluchtgründe, exilpolitische Aktivitäten, Leserbriefe, Sippenhaft, RL 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 (Amtsblatt der EU vom 30. September 2004, L 304/12)
Stichwort:Kurde
Leitsatz:Aufgrund der neueren innenpolitischen Entwicklung in der Türkei ist davon auszugehen, dass sippenhaftähnliche Maßnahmen Angehörigen von gesuchten Aktivisten militanter staatsfeindlicher Organisationen nicht mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen.

Dies gilt auch für den Bruder eines über Interpol zur Fahndung ausgeschriebenen PKK-Aktivisten vor dem Hintergrund, dass dessen Aktivitäten inzwischen viele Jahre zurückliegen und sich die Lebenswege der Brüder bereits des längeren getrennt haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10887/06.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 230/06 vom 13.07.2006

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Ausreise, tatsächlich oder rechtlich unmöglich, Staatenloser, Kurde, Ausweisungsgrund, Straftat, Ausnahmefall
Stichwort:Kurde
Leitsatz:1. Anders als bei § 30 Abs. 4 AuslG 1990 und bei § 60a Abs. 2 AufenthG stellt § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG darauf ab, ob die Ausreise, nicht nur die Abschiebung des Ausländers unmöglich ist. Der Begriff der Ausreise erfasst sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Rückkehr.

2. § 5 AufenthG bedeutet, dass zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nur dann von den Voraussetzungen abgewichen werden darf, wenn nicht besondere, vom Regelfall abweichende Umstände dargetan sind, die eine von der Normallage abweichende Interessensbewertung rechtfertigen. Ein solcher Ausnahmefall kann dann vorliegen, wenn die Erteilung des Aufenthaltstitels höherrangigem Recht entspricht; insbesondere verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen entsprechen würde.

3. Kein hinreichender Ausweisungsgrund m Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sind solche Ausweisungstatbestände, auf die die Ausländerbehörde bei früheren ausländerbehördlichen Entscheidungen nicht zurückgegriffen hat und die daher als verbraucht anzusehen sind Nur das Absehen von Abschiebemaßnahmen - auch über mehrere Jahre - kann die Annahme eines solchen Vertrauenstatbestands nicht begründen.

4. Generell sind für eine Abweichung von der ansonsten ausschlaggebenden Regel-Voraussetzung bei § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu berücksichtigen, die Dauer des straffreien Aufenthalts im Verhältnis zur Gesamtaufenthaltsdauer sowie der Grad der Entfremdung vom Heimatland. Nur wenn derartige schutzwürdigere Bindungen bestehen würden, wäre die Vorenthaltung einer Aufenthaltsgenehmigung nur noch zur Gefahrenabwehr zulässig.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 230/06


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