JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kunststofffenster
| Rechtsgebiete: | SächsDSchG |
| Schlagworte: | Rückbauverfügung, Kulturdenkmal, Geschichtliche Bedeutung, Umgestaltung, Materialgerechtigkeit, Kunststofffenster, Zumutbarkeit |
| Stichwort: | Kunststofffenster |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebäude, das die stadtgeschichtliche Entwicklung anschaulich macht, ist denkmalfähig. 2. Später durchgeführte bauliche Veränderungen stehen der Annahme der Denkmalwürdigkeit nur entgegen, wenn dadurch die Identität des Kulturdenkmals aufgehoben wird. 3. Der Einbau von Kunststofffenstern anstelle von Holzfenstern ist in der Regel nicht denkmalgerecht. 4. Im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit sind weder die privaten wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümer noch die durch ungenehmigte bauliche Veränderungen entstandenen Kosten von Bedeutung. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 324/06 | |
| Rechtsgebiete: | Hess DenkmalschutzG |
| Schlagworte: | Denkmalschutz, Ensembleschutz, Gesamtanlage, Holzfenster, Kunststofffenster, negative Vorbildwirkung |
| Stichwort: | Kunststofffenster |
| Leitsatz: | Entsteht bei der Teilerneuerung von Fenstern eines Gebäudes in einer Gesamtanlage durch eine Mischung von behördlicherseits verlangten neuen mehrflügeligen Holzfenstern sowie von bestandsgeschützten Kunststofffenstern eine ungleichmäßige optische Wirkung, ist diese zeitliche Uneinheitlichkeit denkmalschutzrechtlich eher hinzunehmen als eine von der negativen Vorbildwirkung her für die Gesamtanlage nachteilige Fortsetzung mit einflügeligen Kunststofffenstern. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 1628/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SächsBO, BauO |
| Schlagworte: | Gestaltungssatzung, Bestimmtheit, Geltungsbereich, Denkmalschutz, Holzfenster, Kunststofffenster, Beseitigung |
| Stichwort: | Kunststofffenster |
| Leitsatz: | 1. Zur hinreichenden Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs sowie zur Teilnichtigkeit einer Gestaltungssatzung. 2. Wegen des deutlich abweichenden Erscheinigungsbildes kann in einer Gestaltungssatzung der Einbau von Holzfenstern zum Schutz des historischen Erscheinungsbildes einer Altstadt vorgesehen werden. 3. § 83 Abs. 1 BauO a.F. ermächtigte nur zum Erlass materieller Regelungen, nicht aber zur Einführung baurechtlicher Genehmigungserfordernisse. 4. Die Verpflichtung zum Einbau von Holzfenstern unter Beseitigung zum Einbau von Holzfenstern unter Beseitigung vorhandener Kunststofffenster konnte auf § 60 Abs. 2 Satz 2 SächsBO a.F. gestützt werden. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 300/03 | |
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