1. Zum Wegfall der Planrechtfertigung wegen fehlender Finanzierbarkeit des Vorhabens, wenn geltend gemacht wird, die in Aussicht gestellten Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz seien eine EG-rechtlich unerlaubte Beihilfe (hier verneint).
2. Es kann abwägungsfehlerfrei sein, wenn ein Planfeststellungsbeschluss die Führung einer Straßenbahn auf einem besonderen Bahnkörper (§ 15 Abs. 6 BOStrab) vorsieht, obwohl dies für Kunden- und Lieferverkehr eines Gewerbebetriebs mit Umwegen verbunden ist (hier: von ca. 300 m für Kundenfahrzeuge und von ca. 2000 m für Lieferfahrzeuge).