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Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, KZR 54/08 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:GWB, HGB, BGB, EGV
Stichwort:Kundenschutz
Leitsatz:Nach der Gleichstellung vertikaler und horizontaler Vereinbarungen durch die 7. GWB-Novelle ist einer Auslegung die Grundlage entzogen, die für die - nach wie vor erforderliche - restriktive Auslegung des § 1 GWB ein anzuerkennendes Interesse statt einer durch den Vertragszweck gebotenen Notwendigkeit ausreichen lässt (Abgrenzung von BGH, Urt. v. 14.1.1997 - KZR 35/95, WuW/E BGH 3121, 3125 - BedsideTestkarten; Urt. v. 14.1.1997 - KZR 41/95, WuW/E BGH 3115, 3118 - Druckgussteile; Urt. v. 6.5.1997 - KZR 43/95, WuW/E BGH 3137, 3138 - Solelieferung).
Volltext: BGH - Urteil, KZR 54/08



OLG-THUERINGEN – Urteil, 7 U 329/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:CMR, BGB, GWB
Schlagworte:Transportvertrag: unwirksames Wettbewerbsverbot
Stichwort:Kundenschutz
Leitsatz:Eine Vertragsstrafe von 10.000 ¤ pro Verstoß gegen ein in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Spediteurs bedungenes Wettbewerbsverbot des Inhalts, dass dessen Vertragspartner während des Bestehens des Vertragsverhältnisses und für die Dauer von sechs Monaten nach dessen Beendigung keine eigenen Verträge mit Kunden des Verwenders abschließen oder vermitteln darf, verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, so dass diese Klausel unwirksam ist.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 7 U 329/08

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 6 W 879/07 vom 11.02.2008

Rechtsgebiete:HGB, ZPO
Stichwort:Kundenschutz
Leitsatz:Vereinbart ein Handelsvertreter nach seiner einseitig, ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist erklärten Kündigung mit dem Unternehmer, dass dieser auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet, der Handelsvertreter einen bestimmten Betrag an überbezahlten Vorschussleistungen zurückerstattet und im Übrigen keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen, kann dies - nach denjeweiligen Umständen des Einzelfalles - als Eigenkündigung im Sinne des § 89 a Abs. 3 Nr. 1 HGB gewertet werden, wenn weiter in diesem Vertrag aufgnommen wird, dass der Unternehmer keine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages anerkennt.

In einem solchen Fall hat der Handelsvertreter im Rahmen eines Verzichtsvertrages auf Ansprüche auf Handelsvertreterausgleich nach § 89a Abs. 3 Nr. 1 HGB wirksam verzichtet, nicht jedoch auf Karrenzentschädigung nach § 90a Abs. 1 Satz 3 HGB, da das Abredeverbot des § 90a Abs. 4 HGB dem entgegensteht.

Bei der Angemessenheit der Entschädigung nach § 90a Abs. 1 Satz 3 HGB handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Hat der Handelsvertreter die maßgeblichen Umstände für eine Anspruchsermittlung nur pauschal vorgetragen, muss das Gericht im Rahmen seiner Hinweispflicht nach § 139 ZPO auf die nach der Rechtsprechung verlangten Kriterien hinweisen, bevor es zu einer dem Handelsvertreter nachteiligen Entscheidung gelangt.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 6 W 879/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 41/07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Preisanpassungsklausel, Klausel, Preisanpassung, Preis, Unzulässigkeit, Vertragsbindung, Stromkunden, Energie, AGB, Geschäftsbedingungen, Transparenz
Stichwort:Kundenschutz
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 41/07


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