JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kunde
| Rechtsgebiete: | VwGO, SpkG LSA |
| Schlagworte: | Normenkontrollverfahren, Antragsbefugnis, Antragsfrist, Sparkasse, Satzung, Kunde |
| Stichwort: | Kunde |
| Leitsatz: | 1. Sparkassenkunden besitzen keine Antragsbefugnis i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die Satzung einer Sparkasse im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklären zu lassen, da diese als solche noch keine Regelungen über Rechte oder Pflichten der künftigen Leistungsbezieher (Kunden) trifft. Derartige Bestimmungen werden erst durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder Besonderen Geschäftsbedingungen der Sparkasse getroffen. Allein diese bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Sparkasse. Die Satzung einer Sparkasse mag zwar eine Voraussetzung für den späteren Erlass von Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen sein, die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen der Sparkasse und seinen Kunden regeln. Sie trifft aber selbst noch keine Regelungen mit rechtlicher Außenwirkung gegenüber den künftigen Kunden. 2. Ist eine Rechtsnorm beschlossen und bekannt gemacht worden, so hängt weder die allgemeine Zulässigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO noch ihre zeitliche Beschränkung gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO davon ab, dass der Vorgang der Bekanntmachung den einschlägigen Rechtsvorschriften oder der Hauptsatzung entspricht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 K 431/04 | |
| Rechtsgebiete: | WpHG, KAGG, KWG, EG, RL 85/611/EWG, RL 88/361/EWG, RL 93/22/EWG, RL 95/26/EG |
| Schlagworte: | Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung, Einlagenkreditinstitut, Finanzkommissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Futures, Gemeinschaftskonto, Kapitalverkehr, Kunde, Kundengelder, Margins, Missstand, Optionshandel, Organismus für gemeinsame Anlagen, Poolkonto, Sammelkonto, Trennung von Kundengeldern, Termingeschäfte, Treuhandkonto, Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, Wertpapierhandel. |
| Stichwort: | Kunde |
| Leitsatz: | Das an Wertpapierdienstleistungsunternehmen gerichtete Gebot des § 34 a WpHG zur getrennten Verwahrung von Kundengeldern bei einem Einlagenkreditinstitut verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Kunde im Sinne des § 34 a WpHG ist eine natürliche oder juristische Person oder ein sonst rechtsfähiger Organismus, der dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen als (potenzieller) Anleger gegenübertritt. Die Vermischung der Gelder verschiedener Kunden auf einem im Namen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens für gemeinsame Rechnung der Anleger geführten "Gemeinschaftskonto" bei einem Einlagenkreditinstitut missachtet das Gebot der Trennung der Gelder der Kunden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 2.02 | |
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