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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 11.07 vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, UVPG, BauGB, BImSchG, 4. BImSchV, TA Luft 2002
Schlagworte:Intensivtierhaltung, Putenmaststall, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorprüfung, Einzelfalluntersuchung, Schwellenwert, UVP-Richtlinie, unmittelbare Anwendung, Änderung, Erweiterung, Neuvorhaben, kumulierende Vorhaben, Kumulierung, Nachholung, Legalisierung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Gebot der Rücksichtnahme
Stichwort:Kumulierung
Leitsatz:Eine UVP-Vorprüfung kann in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

Wird die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG nicht bekannt gegeben, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 11.07




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