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Kürzung von Sondervergütungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1663/06 vom 07.03.2007

Rechtsgebiete:EFZG, BGB
Schlagworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kürzung von Sondervergütungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Stichwort:Kürzung von Sondervergütungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Leitsatz:Haben die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart: "Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt Sonderzuwendungen, so ist der Arbeitgeber berechtigt, eine prozentuale Kürzung vorzunehmen, sofern der Arbeitnehmer infolge Krankheit arbeitsunfähig krank ist. Für die Kürzung von Sonderzuwendungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 a EFZG)", so ist eine Kürzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur zulässig, wenn die Parteien eine Vereinbarung im Sinne des § 4 a Satz 1 EFZG geschlossen haben, die die konkrete Prozentangabe der Kürzung enthält.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1663/06




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