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Kürzung von Ansprüchen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 11/02 vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:ARRG, BAT-KF RWL, Ordnung für das Urlaubsgeld der kirchlichen Angestellten vom 17. Juni 1992, Ordnung über eine Zuwendung für kirchliche Angestellte vom 12. Oktober 1973, BGB
Schlagworte:Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen
Stichwort:Kürzung von Ansprüchen
Leitsatz:1. Eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Arbeitsrechtsregelungen für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland in deren "jeweils geltenden Fassung" enthält zwingend die Verweisung auf das Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG).

2. Mit dieser Vereinbarung ist auch eine vom Normgeber der Arbeitsrechtsregelung nach Maßgabe des ARRG beschlossene detaillierte einrichtungsspezifische Regelung in Bezug genommen, deren Wirksamkeit nach dem Willen des Normgebers ihre Übernahme durch eine für die Einrichtung abzuschließende Dienstvereinbarung voraussetzt.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 11/02




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