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Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 1.05 vom 29.09.2005

Rechtsgebiete:GG, EG, BBesG
Schlagworte:Teilzeitbeschäftigung, unterhälftige Beschäftigung, Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag
Stichwort:Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag
Leitsatz:Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und in ungekürztem Umfang (Parallelurteil zum Urteil von heute - BVerwG 2 C 44.04).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 1.05




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