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Kürzung des deutschen Kindergeldes im Wohnland um die im Beschäftigungsland vorgesehenen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, III R 92/07 vom 30.10.2008

Rechtsgebiete:EStG, VO Nr. 1408/71, VO Nr. 574/72
Schlagworte:Kürzung des deutschen Kindergeldes im Wohnland um die im Beschäftigungsland vorgesehenen, aber nicht beantragten Familienleistungen?
Stichwort:Kürzung des deutschen Kindergeldes im Wohnland um die im Beschäftigungsland vorgesehenen
Leitsatz:Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist die Regelung in Art. 76 Abs. 2 VO Nr. 1408/71 entsprechend auf Art. 10 Buchst. a VO Nr. 574/72 anzuwenden in Fällen, in denen der anspruchsberechtigte Elternteil die ihm im Beschäftigungsland zustehenden Familienleistungen nicht beantragt?

2. Für den Fall, dass Art. 76 Abs. 2 VO Nr. 1408/71 entsprechend anwendbar ist: Aufgrund welcher Ermessenserwägungen kann der für Familienleistungen zuständige Träger des Wohnlandes Art. 10 Buchst. a VO Nr. 574/72 anwenden, als ob Leistungen im Beschäftigungsland gewährt würden? Kann das Ermessen, den Erhalt von Familienleistungen im Beschäftigungsland zu unterstellen, eingeschränkt sein, wenn der Anspruchsberechtigte im Beschäftigungsland die ihm zustehenden Familienleistungen bewusst nicht beantragt, um der Kindergeldberechtigten im Wohnland zu schaden?
Volltext: BFH - Beschluss, III R 92/07




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