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künstliche Befruchtung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10309/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:BhV, SGB V
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, Beihilfe, Beihilfeanspruch, Aufwendungen, künstliche Befruchtung, Körper, körperbezogene Aufwendungen, Körperprinzip, Verursacherprinzip, Krankheitsfall, Angehöriger, berücksichtigungsfähig, Ehefrau, Ehemann, Ehepaar, Fürsorgepflicht
Stichwort:künstliche Befruchtung
Leitsatz:Nach den Beihilfevorschriften des Bundes darf bei der Erstattung von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Körperprinzip angewandt werden. Das hat zur Folge, dass der Beamte zu den Aufwendungen, die für Maßnahmen am Körper seiner Ehefrau entstehen, keine Beihilfeleistungen erhält, wenn die Ehefrau keine berücksichtigungsfähige Angehörige ist.

Dies gilt auch, wenn die Ehefrau von ihrem Dienstherrn (hier: das Land Hessen) keine Leistungen für die an ihrem Körper durchgeführten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhält, weil die Beihilfevorschriften des Landes das Verursacherprinzip anwenden und die Ursache für die Unfruchtbarkeit des Ehepaares in der Person des Ehemannes liegt.

Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht folgt auch in diesem Fall grundsätzlich kein Anspruch des Ehemannes auf Übernahme der ungedeckten Aufwendungen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10309/09.OVG



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 Sa 449/08 vom 13.06.2008

Rechtsgebiete:EFZG, SGB V
Schlagworte:Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, künstliche Befruchtung
Stichwort:künstliche Befruchtung
Leitsatz:Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht auch für Arbeitsunfähigkeit, die durch eine künstliche Befruchtung bedingt ist. Das gilt jedenfalls für Behandlungen, die aufgrund eines von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplans im Sinne des § 27 a SGB V erfolgt sind.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 449/08

BSG – Urteil, B 1 KR 10/06 R vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:SGB V, GG
Schlagworte:Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Altersgrenze für Männer verstößt nicht gegen Verfassungsrecht
Stichwort:künstliche Befruchtung
Leitsatz:Dass Eheleute seit dem 1.1.2004 nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Mannes Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gegen ihre Krankenkasse haben, widerspricht nicht dem Grundgesetz.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 10/06 R

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 11.06 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:BVO Rh-Pf
Schlagworte:Ausgleich erworbener körperlicher Beeinträchtigungen, Beeinträchtigung, Behandlungsrisiko, Beihilfe, Beihilfefähigkeit, Folgeleiden, Gesundheitsvorsorge, Heilbehandlung, Hodenkrebs, Hodenoperation, Kryokonservierung, körperliche Beeinträchtigung, künstliche Befruchtung, medizinisches Standardverfahren, Nebenfolge, Nebenwirkung, Operation, Operationsrisiko, Spermien, Spermiengewinnung, Unfruchtbarkeit, Vorsorgemaßnahme, Wahrscheinlichkeit, Zeugungsunfähigkeit
Stichwort:künstliche Befruchtung
Leitsatz:Ist bei einer ärztlich gebotenen Operation mit hoher Wahrscheinlichkeit mit schweren und unumkehrbaren Nebenwirkungen zu rechnen, so dienen auch solche Maßnahmen der Heilung oder Linderung von Leiden bzw. dem Ausgleich einer durch die Behandlung erworbenen körperlichen Beeinträchtigung, die darauf gerichtet sind, diese Nebenwirkungen zu vermeiden oder bei Unvermeidbarkeit jedenfalls deren Folgen zu minimieren. Sind die Aufwendungen für die Operation selbst beihilfefähig, so umfasst dies auch die Nebenmaßnahmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 11.06


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