Wenn eine abschließende sachliche Verwaltungsentscheidung über einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren infolge Unvollständigkeit bzw. Ungenauigkeit der eingereichten Bauvorlagen unmöglich war und das Verwaltungsgericht diese administrative Einschätzung bestätigt hat, kann die Zulassung der Berufung wegen des bauaufsichtlichen Verwaltungsverfahrensvorbehalts nicht durch Ergänzung der unzureichenden Pläne erreicht werden.