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Kündigungsverbot

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 99/08 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kündigungsverbot, Vertragsauslegung
Stichwort:Kündigungsverbot
Leitsatz:Auslegung einer nach Verhandlungen zu diesem Punkt schriftlich abgefassten arbeitsvertraglichen Klausel zum befristeten Abschluss des Kündigungsrechts ("Für den Zeitraum von 2 Jahren... verzichten die Vertragsparteien auf die Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses").
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 99/08



LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 80/02 vom 04.06.2002

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, ZPO
Schlagworte:Feststellungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Betriebsübergang in der Insolvenz, Kündigungsverbot, Zwischenverdienst
Stichwort:Kündigungsverbot
Leitsatz:Kommt es nach Ausspruch der Kündigung durch den Betriebsveräußerer - hier: den Insolvenzverwalter - zu einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Betriebserwerber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, bedarf die auf § 613a Abs. 4 BGB gestützte Feststellungsklage des Arbeitnehmers eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses. Ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis ist nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer sich lediglich auf Vergütungsdifferenzen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruft.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 80/02

BAG – Urteil, 2 AZR 417/97 vom 07.05.1998

Rechtsgebiete:MuSchG
Schlagworte:Mutterschutz, Kündigungsverbot
Stichwort:Kündigungsverbot
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft erfolgt grundsätzlich durch Rückrechnung um 280 Tage von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin (st.Rspr. Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).

Die Schwangere genügt deshalb ihrer Darlegungslast für das Bestehen einer Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt zunächst durch Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über den Tag der Entbindung, wenn der Zugang der Kündigung innerhalb von 280 Tagen vor diesem Termin liegt.

2. Der Arbeitgeber kann jedoch den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern und Umstände darlegen und beweisen, aufgrund derer es der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis widersprechen würde, von einem Beginn der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin vor Kündigungszugang auszugehen. Die Arbeitnehmerin muß dann weiteren Beweis führen und ist ggf. gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.

Aktenzeichen: 2 AZR 417/97
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 07. Mai 1998
- 2 AZR 417/97 -

I. Arbeitsgericht
Nienburg
- 1 Ca 838/95 -
Urteil vom 10. November 1995

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 5 Sa 152/96 -
Urteil vom 12. Mai 1997
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 417/97


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