JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kündigungsschutzprozess
| Rechtsgebiete: | InsO, Chapter, EulnsVO, ZPO, KSchG, ArbGG, GVG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren |
| Stichwort: | Kündigungsschutzprozess |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 619/06 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, Chapter, EuInsVO, ZPO, KSchG, ArbGG, GVG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren |
| Stichwort: | Kündigungsschutzprozess |
| Leitsatz: | Ein Antrag des Arbeitgebers nach Chapter 11 des U.S.-Bankruptcy Code und das dadurch automatisch ausgelöste Reorganisationsverfahren unterbricht den Kündigungsschutzprozess. Die Aufnahme dieses Rechtsstreits durch den Kläger beendet jedoch die Unterbrechung. Für die Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses bedarf es nicht einer gerichtlichen Aufhebung des U.S.-amerikanischen Verfahrensstillstandes. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 618/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzprozess, Weiterbeschäftigungsantrag, Vergangenheitsbezogener Feststellungsantrag, Rechtsschutzinteresse, Annahmeverzug, unechtes Versäumnisurteil |
| Stichwort: | Kündigungsschutzprozess |
| Leitsatz: | 1. Die abweisende Entscheidung über einen für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses gestellten Antrags auf tatsächliche Weiterbeschäftigung beinhaltet kein Präjudiz für etwaige Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers. 2. Ansprüche aus Annahmeverzug sind in einem Zahlungsantrag einzuklagen. Für einen Antrag auf Feststellung, dass der Arbeitgeber während eines in der Vergangenheit gelegenen Zeitraums verpflichtet gewesen sei, den Arbeitnehmer tatsächlich zu beschäftigen, fehlt regelmäßig ein Rechtsschutzinteresse. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 700/04 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, BRAGO, ARBGG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert, Kündigungszustimmung, Sonderkündigungsrecht, Kündigungsschutzprozess |
| Stichwort: | Kündigungsschutzprozess |
| Leitsatz: | In Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem Schwerbehindertengesetz (jetzt Sozialgesetzbuch - 9. Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit (§ 10 BRAGO) nach dem Auffangstreitwert zu bemessen und beträgt daher 4.000 EUR (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG). Ein Rückgriff auf die Wertbemessung im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess gemäß § 17 Abs. 7 ARBGG findet nicht statt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1197/02 | |
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