JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kündigungsschutzgesetz
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Kündigungsschutz, Kündigungsschutzgesetz, Anwendbarkeit, Kleinbetrieb, Anzahl der Arbeitnehmer, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers, Vertretungsmacht, Vollmachtvorlage, Sittenwidrigkeit, Treuwidrigkeit, Abmahnung, Zwischenzeugnis |
| Stichwort: | Kündigungsschutzgesetz |
| Leitsatz: | 1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und damit für den betrieblichen Geltungsbereich nach § 23 Abs. 1 KSchG liegt beim Arbeitnehmer. 2. Der Arbeitnehmer genügt regelmäßig seiner Darlegungslast, wenn er die für eine entsprechende Arbeitnehmerzahl sprechenden Tatsachen und die ihm bekannten äußeren Umstände schlüssig darlegt. Dazu hat er - ggf. unter konkreter Beschreibung der Personen - anzugeben, welche Arbeitnehmer zum Kündigungszeitpunkt im Betrieb beschäftigt waren. Erst auf einen solchen Sachvortrag hin muss sich der Arbeitgeber im Einzelnen dazu erklären, welche rechtserheblichen Umstände dafür sprechen, dass regelmäßig weniger Arbeitnehmer bei ihm beschäftigt sind. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 4/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung, fristgerecht, Wirksamkeit, Wettbewerb, Konkurrenztätigkeit, Verdachtskündigung, Kündigungsschutzgesetz, Anwendbarkeit |
| Stichwort: | Kündigungsschutzgesetz |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 54/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzgesetz, Kleinbetrieb, Anwendbarkeit, ausländischer Betrieb, Arbeitnehmerzahl, Provision |
| Stichwort: | Kündigungsschutzgesetz |
| Leitsatz: | Die Arbeitnehmer eines im Ausland befindlichen Betriebes werden bei der Ermittlung der für § 23 KSchG maßgeblichen Beschäftigtenzahl nicht mitgerechnet. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 299/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzgesetz, Wartezeit, Verzicht |
| Stichwort: | Kündigungsschutzgesetz |
| Leitsatz: | Wird ein Arbeitnehmer auf besonderen Wunsch eines Kunden des Arbeitgebers eingestellt und verzichten die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich auf die Vereinbarung einer Probezeit, weil der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch aufgrund einer früheren Beschäftigung bekannt ist, so kann darin eine stillschweigende Übereinstimmung liegen, dass der Arbeitnehmer auch in den ersten 6 Monaten nur aus solchen Gründen gekündigt werden darf, die im Sinne von § 1 KSchG anzuerkennen sind. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 467/06 | |
"Kündigungsschutzgesetz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum