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Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 4 Sa 228/06 vom 22.06.2006

Schlagworte:Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Stichwort:Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 4 Sa 228/06



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 Sa 914/02 vom 08.10.2002

Rechtsgebiete:GG, KSchG, BGB
Schlagworte:Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Stichwort:Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Leitsatz:Zur abgestuften Darlegungs- und Beweislast.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 914/02

BAG – Urteil, 5 AZR 360/99 vom 25.04.2001

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, ZPO, InsO
Schlagworte:Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin, Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Stichwort:Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Leitsatz:Der auf konkreten Umständen beruhende Vertrauensverlust gegenüber dem Arbeitnehmer vermag, soweit das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann zu rechtfertigen, wenn die Umstände, auf denen der Vertrauensverlust beruht, objektiv nicht zu verifizieren sind.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 360/99

BAG – Urteil, 2 AZR 15/00 vom 21.02.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Stichwort:Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Leitsatz:Leitsätze:

1. Soweit im Fall der Kündigung unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, hat auch der Arbeitgeber im Kleinbetrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren (BVerfGE 97, 169). Eine Kündigung, die dieser Anforderung nicht entspricht, verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist deshalb unwirksam.

2. Ist bei einem Vergleich der grundsätzlich von dem gekündigten Arbeitnehmer vorzutragenden Sozialdaten evident, daß dieser erheblich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer, so spricht dies zunächst dafür, daß der Arbeitgeber das gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme außer acht gelassen hat. Setzt der Arbeitgeber dem schlüssigen Sachvortrag des Arbeitnehmers weitere (betriebliche, persönliche etc.) Gründe entgegen, die ihn zu der getroffenen Auswahl bewogen haben, so hat unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Abwägung zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob auch unter Einbeziehung der vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe die Kündigung die sozialen Belange des betroffenen Arbeitnehmers in treuwidriger Weise unberücksichtigt läßt. Der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im Kleinbetrieb kommt bei dieser Abwägung ein erhebliches Gewicht zu.

Aktenzeichen: 2 AZR 15/00
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 21. Februar 2001
- 2 AZR 15/00 -

I. Arbeitsgericht Berlin
Urteil vom 21. April 1999
- 14 Ca 33441/98 -

II. Landesarbeitsgericht Berlin
Urteil vom 3. September 1999
- 7 Sa 1006/99 -
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 15/00


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