JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Kündigungsschutz für Schwerbehinderte |
| Stichwort: | Kündigungsschutz für Schwerbehinderte |
| Leitsatz: | 1. Der Schwerbehindertenkündigungsschutz greift jedenfalls dann ein, wenn der Arbeitnehmer mehr als drei Wochen vor einer Kündigung die Feststellung der Schwerbehinderung beantragt hat. 2. Verzögerungen bei der Weiterleitung und Bearbeitung eines gestellten Antrages können dem Arbeitnehmer nicht als unterlassene Mitwirkung gemäß § 90 Abs. 2 a SGB IX zugerechnet werden. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 396/06 | |
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