JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kündigungsrücknahme
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung, Kündigungsrücknahme, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme |
| Stichwort: | Kündigungsrücknahme |
| Leitsatz: | 1. Versäumt ein Arbeitnehmer die rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage, weil ihm der Betriebsleiter erklärt hat, die bereits erfolgte Kündigung könne er zurückgeben, sie werde zurückgenommen, er bekomme später eine neue Kündigung, so kann dies einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtfertigen. 2. Dies gilt auch, wenn die Kündigung zwar vom Insolvenzverwalter erklärt worden ist, dieser aber duldet, dass der Betriebsleiter die Erstellung eines neu gefassten Kündigungsschreibens ankündigt. 3. Es liegt ein schwerwiegender Verfahrensmangel vor, wenn das Arbeitsgericht mehrere Zeugen über die Erklärungen des Betriebsleiters unmittelbar vernimmt, den Betriebsleiter aber nur schriftlich befragt und den Antrag auf persönliche Ladung des Betriebsleiters nach § 377 Abs. 3 S. 3 ZPO zurückweist. In diesem Fall kann eine Zurückverweisung des Verfahrens an das Arbeitsgericht geboten sein. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 415/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kündigungsrücknahme, Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses |
| Stichwort: | Kündigungsrücknahme |
| Leitsatz: | Nimmt ein Arbeitgeber die Kündigung eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses zurück und nimmt der Arbeitnehmer danach seine Arbeit wieder auf, wird kein neues Arbeitsverhältnis begründet. Vielmehr endet das Arbeitsverhältnis mit Befristungsablauf. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 202/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, MTV für die Arbeitnehmer der Westfleisch Vieh- und Fleischzentrale Westfalen eG vom 08.12.1997 |
| Schlagworte: | Zusatzurlaub, Betriebsübergang, Übernahme der Hauptbelegschaft, Kündigungsrücknahme |
| Stichwort: | Kündigungsrücknahme |
| Leitsatz: | Kündigt der Eigentümer eines Schlachthofes den Werkvertrag mit einem Schlachtereiunternehmen, das zuvor alle Schlachtarbeiten im Schlachthof durchgeführt hatte und führt die Schlachtarbeiten in eigener Regie unter Übernahme von 38 der 47 Arbeitnehmer des früheren Schlachtereibetriebes mit insgesamt 43 Schlachtern selbst durch, so liegt ein Betriebsübergang vor. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 6/05 | |
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