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Kündigungsgründe

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 3/08 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kündigung, außerordentlich, Wirksamkeit, Kündigungsgründe, Kündigungserklärungsfrist, Pflichtverletzung, Abmahnung
Stichwort:Kündigungsgründe
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 3/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 128/05 vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Mietvertrag, Kündigung, Kündigungsgründe, Untervermietung, Abmahnung, Pflicht
Stichwort:Kündigungsgründe
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 128/05

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 852/02 vom 08.01.2003

Rechtsgebiete:BBiG, BGB
Schlagworte:Berufsausbildungsverhältnis, Kündigung, außerordentliche, Kündigungsgründe, Schriftform
Stichwort:Kündigungsgründe
Leitsatz:1) § 15 Abs. 3 BBiG verlangt, dass das Kündigungsschreiben selbst oder ihm beigefügte AnlAgen konkret und nachvollziehbar Tatsachen darstellen, auf die der Kündigende seinen Beendigungswillen stützt.

2) An die Kündigungsrelevanz vertragswidriger Verhaltensweisen eines Auszubildenden sind deshalb strengere Anforderungen zu stellen als bei erwachsenen Arbeitnehmern, weil es sich bei den Auszubildenden regelmäßig um ältere Jugendliche und Heranwachsende handelt, deren geistige, charakterliche und körperliche Entwicklung noch nicht abge-schlossen ist und es nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 BBiG gerade auch zu den Aufgaben des Aus-bilders gehört, den Auszubildenden charakterlich zu fördern.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 852/02

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 345/02 vom 30.10.2002

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Kündigung, Betriebsrat, Anhörung, Arbeitgeber, Mitteilungspflicht, Kündigungsgründe, Kündigungsschutz, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Probezeit
Stichwort:Kündigungsgründe
Leitsatz:1. Durch die pauschale Angabe von Kündigungsgründen - z. B. "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten" - oder die Angabe eines Werturteils - z. B. "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" - erfüllt der Arbeitgeber grundsätzlich seine Mitteilungspflichten gemäß § 102 BetrVG nicht.

2. Die subjektive Determination der Mitteilungspflichten bedingt indessen, dass die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil oder durch subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers ausnahmsweise dann genügt, wenn der Arbeitgeber seine Kündigungsabsicht nicht mit konkreten Tatsachen begründen kann. Die Kündigung ist dann möglicherweise sozialwidrig, aber nicht gemäß § 102 BetrVG unwirksam.

3. Sofern der Kündigungsschutz noch keine Anwendung findet, genügt im Rahmen der Betriebsratsanhörung die Mitteilung eines bloßen, durch Tatsachen nicht belegbaren Werturteils.

4. Aufgrund der generellen Kündigungsfreiheit während der ersten 6 Beschäftigungsmonate ist der Arbeitgeber im Rahmen der Mitteilungspflichten gemäß § 102 BetrVG nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der an ihn von Dritten herangetragenen Beschwerden über den Arbeitnehmer zu überprüfen. Vielmehr genügt er seiner Mitteilungspflicht, wenn er dem Betriebsrat das sich hieraus für ihn ergebende Werturteil über den Arbeitnehmer mitteilt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 345/02


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