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Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten bei einem erst 3 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis eines jungen Arbeitnehmers (Alter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses: 22 Jahre)

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LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 335/05 vom 19.08.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten bei einem erst 3 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis eines jungen Arbeitnehmers (Alter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses: 22 Jahre)
Stichwort:Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten bei einem erst 3 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis eines jungen Arbeitnehmers (Alter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses: 22 Jahre)
Leitsatz:Verschiedene Krankheiten bei erheblicher Häufung lassen auf eine außergewöhnliche Krankheitsanfälligkeit schließen, ohne dass das Berufungsgericht durch einen Sachverständigengutachten bei jeder einzelnen der Erkrankungen eine konkrete Zukunftsprognose hinsichtlich der zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten aufklären müsste (im Anschluss an BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 -).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 335/05




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