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Kündigung wegen Entzug der Fahrerlaubnis

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 699/03 vom 09.09.2003

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung wegen Entzug der Fahrerlaubnis
Stichwort:Kündigung wegen Entzug der Fahrerlaubnis
Leitsatz:1. Benötigt der Arbeitnehmer für die Berufsausübung eine Fahrerlaubnis, besteht bei deren Entzug grundsätzlich ein personenbedingter Kündigungsgrund. Die Kündigung ist nur dann unwirksam, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz erfolgen kann.

2. Der Arbeitgeber ist weder verpflichtet noch berechtigt, zur Überbrückung einen Auszubildenden als Fahrer einzusetzen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 699/03




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