JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kündigung wegen Betriebsstillegung
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung wegen Betriebsstillegung |
| Stichwort: | Kündigung wegen Betriebsstillegung |
| Leitsatz: | Leitsätze: Der Entschluß des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, ist als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen sozial zu rechtfertigen. Aktenzeichen: 2 AZR 514/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - I. Arbeitsgericht Berlin - 87 Ca 21320/98 - Urteil vom 4. März 1999 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 12 Sa 890/99 - Urteil vom 13. Juli 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 514/99 | |
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