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Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene," Auswechselung des Klagegrundes eines Weiterbeschäftigungsantrages

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 829/03 vom 14.05.2004

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene, " Auswechselung des Klagegrundes eines Weiterbeschäftigungsantrages
Stichwort:Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene," Auswechselung des Klagegrundes eines Weiterbeschäftigungsantrages
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an der Anhörung des Betriebsrates und Darlegung im Prozess bei betriebsbedingter Kündigung wegen "Auflösung einer Hierarchieebene."

2. Die Auswechselung des Klagegrundes eines Weiterbeschäftigungsantrags vom sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch in erster Instanz zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG in zweiter Instanz stellt eine Klageänderung dar.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 829/03




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