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Kündigung während des Erziehungsurlaubs

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BAG – Urteil, 2 AZR 19/98 vom 11.03.1999

Rechtsgebiete:BErzGG
Schlagworte:Kündigung während des Erziehungsurlaubs
Stichwort:Kündigung während des Erziehungsurlaubs
Leitsatz:Leitsatz:

Die Kündigung ist auch dann - mangels Genehmigung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde - gemäß § 18 BErzGG, § 134 BGB nichtig, wenn die oder der Erziehungsurlaubsberechtigte in einem zweiten Arbeitsverhältnis den Rest des beim früheren Arbeitgeber noch nicht vollständig genommenen Erziehungsurlaubs gemäß §§ 15, 16 BErzGG geltend gemacht hat.

Aktenzeichen: 2 AZR 19/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 11. März 1999
- 2 AZR 19/98 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim
- 5 Ca 258/96 -
Urteil vom 09. Januar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 13 Sa 29/97 -
Urteil vom 18. September 1997
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 19/98




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