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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG 

Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 2 AZR 245/02 vom 17.06.2003

Die Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde zur Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin nach § 9 Abs. 3 MuSchG muß zum Kündigungszeitpunkt vorliegen, aber noch nicht bestandskräftig sein.

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