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Kündigung eines künftigen Arbeitsverhältnisses/Auftragsmangel

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 1203/03 vom 12.09.2003

Ist der Arbeitgeber aufgrund Betriebsvereinbarung zur Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers verpflichtet, dessen Arbeitsverhältnis er wirksam gekündigt hat, so kann er das künftige Arbeitsverhältnis bereits vor dessen Begründung wieder kündigen.

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