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Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 Sa 1247/99 vom 05.11.1999

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall
Stichwort:Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall
Leitsatz:In der Insolvenz kann ein befristeter unkündbarer Arbeitsvertrag nur mit der dreimonatigen Kündigungsfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO gekündigt werden, es sei denn der Befristungszeitpunkt liegt früher. Dann endet das Arbeitsarbeitsverhältnis durch Zeitablauf.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 1247/99




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