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Kündigung eines ausländischen Staates gegenüber einem an seiner Botschaft in Deutschland beschäftigten deutschen Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Angebot eines befristeten Arbeitsvertrages

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 631/96 vom 20.11.1997

Rechtsgebiete:EGBGB, GVG, KSchG
Schlagworte:Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, Kündigung eines ausländischen Staates gegenüber einem an seiner Botschaft in Deutschland beschäftigten deutschen Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Angebot eines befristeten Arbeitsvertrages
Stichwort:Kündigung eines ausländischen Staates gegenüber einem an seiner Botschaft in Deutschland beschäftigten deutschen Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Angebot eines befristeten Arbeitsvertrages
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ausländische Staaten unterliegen in Bestandsschutzstreitigkeiten mit an ihren diplomatischen Vertretungen in Deutschland nach privatem Recht (Arbeitsrecht) beschäftigten Ortskräften, die keine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen haben, der deutschen Gerichtsbarkeit.

2. Eine nach deutschem Recht zu beurteilende Kündigung zum Zweck der Befristung eines bisher unbefristeten Arbeitsvertrages ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil das ausländische Haushaltsrecht des Arbeitgebers nur noch Stellen für eine befristete Beschäftigung vorsieht.

Aktenzeichen: 2 AZR 631/96
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. November 1997
- 2 AZR 631/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 04. Oktober 1995
Bonn - 3 Ca 2140/94 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 25. April 1996
Köln - 10 Sa 1251/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 631/96




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