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Kündigung eines Arbeitnehmers

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LAG-HAMM – Urteil, 14 Sa 265/08 vom 15.07.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Auslegung, Kündigung eines Arbeitnehmers
Stichwort:Kündigung eines Arbeitnehmers
Leitsatz:1. Die Kündigungserklärung eines Arbeitnehmers ist nach denselben Grundsätzen wie eine Kündigungserklärung des Arbeitgebers auszulegen.

2. Wählt der Arbeitnehmer in seiner Kündigungserklärung einen der einzuhaltenden ordentlichen Kündigungsfrist nicht entsprechenden Kündigungstermin, der aber einem üblichen Termin für den Ablauf einer Kündigungsfrist entspricht, so ist seine Kündigungserklärung als Ausspruch einer fristwahrenden ordentlichen Kündigung zum nächst zulässigen Termin auszulegen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 14 Sa 265/08




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