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Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 Sa 1052/05 vom 17.01.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage
Stichwort:Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage
Leitsatz:Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte nach § 85 SGB IX gilt nach der gesetzlichen Neuregelung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auch dann, wenn das Integrationsamt die Schwerbehinderung nach einem zunächst verneinenden Bescheid erst nach Widerspruch und Klageerhebung nach Zugang der Kündigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung, der vor Zugang der Kündigung liegt, feststellt (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 1052/05




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