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Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersvorsorgung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 14 Sa 866/08 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersvorsorgung
Stichwort:Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersvorsorgung
Leitsatz:1. Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Alterversorgung durch den Arbeitgeber ist wirksam, sofern lediglich von den Arbeitnehmer noch nicht erdiente Zuwachsraten entfallen und eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens der Grund für die Kündigung ist.

2. Eine Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung wirkt nach Ablauf nicht nach, sofern der Arbeitgeber im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Auslaufen der Kündigungfrist keine vergleichbare betriebsverfassungsrechtliche Neuregelung anstrebt.

3. Zur Wirksamkeitsvoraussetzung der Mitbestimmung bei Einführung einer neuen Vergütungsordnung.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 14 Sa 866/08




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