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Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 (11) Sa 246/03 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts
Stichwort:Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts
Leitsatz:Kündigt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsverhältnisse der bei der Gemeinschuldnerin beschäftigten Arbeitnehmer wegen geplanter Betriebsstilllegung, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Betriebsstilllegung (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO) nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegt (im Anschluss an BAG Urteil vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197-210).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 (11) Sa 246/03




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