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Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11a AL 55/05 R vom 12.07.2006

Rechtsgebiete:SGB III, GG
Schlagworte:Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Arbeitsaufgabe, Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten, wichtiger Grund, verfassungskonforme Auslegung
Stichwort:Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten
Leitsatz:Der Arbeitslose hat einen wichtigen Grund für die Lösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn mit dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld eine Erweiterung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten verbunden ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 55/05 R




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