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Kündigung des Hausmeisters einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Verwalterin

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 1988/07 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kündigung des Hausmeisters einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Verwalterin
Stichwort:Kündigung des Hausmeisters einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Verwalterin
Leitsatz:1. Ermächtigt die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung, einen Hausmeister "anzustellen", so ist sie auch zur Kündigung eines solchen Arbeitsverhältnisses bevollmächtigt.

2. Eine Rüge fehlender Vollmacht (§ 180 BGB) ist unverzüglich zu erheben. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Rüge nicht unmittelbar gegenüber Vertreter oder dem Vertretenen erfolgt, sondern lediglich in der Klageschrift, und dieser "Umweg" zu einer Verzögerung von fünf Tagen führt.

3. Der seitens des Prozessbevollmächtigten der beklagten Arbeitgeberin gestellte Klageabweisungsantrag stellt idR eine Genehmigung der erklärten Kündigung dar.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 Sa 1988/07




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