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Küchenhilfe

Entscheidungen der Gerichte

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 1303/08 vom 06.04.2009

Eine Arbeitnehmerin, die nach dem Arbeitsvertrag als Küchenhilfe beschäftigt wird, ist nicht verpflichtet, der Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, die zur Küche gehörenden Sanitärbereiche einschließlich Toiletten zu reinigen.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 1304/08 vom 06.04.2009

Eine Arbeitnehmerin, die nach dem Arbeitsvertrag als Küchenhilfe beschäftigt wird, ist nicht verpflichtet, der Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, die zur Küche gehörenden Sanitärbereiche einschließlich Toiletten zu reinigen.

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