Unzureichende Präparation eines Zahnstumpfs führt zur Unbrauchbarkeit einer Prothese; 1500 ¤ Schmerzensgeld für junge Frau, die rund zwei Jahre nach der Behandlung noch immer Schmerzen durch die gelockerte Teilkrone verspürt und sich umfangreichen Nachbehandlungen unterzogen hat.