JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kriterien
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, SchulG, SOGY |
| Schlagworte: | Aufnahme ins Gymnasium, Kapazität, Kapazitätsengpass, Kriterien, Entscheidung des Schulleiters, Gleichheitssatz, Geschwisterkinder, Zweitwunsch, Dauer des Schulwegs |
| Stichwort: | Kriterien |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen der Kapazität haben die Eltern einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in ihr Wunschgymnasium. 2. Bei Kapazitätsengpässen entscheidet der Schulleiter nach in seinem Ermessen stehenden Kriterien über die Aufnahme von Schülern. Die vom Schulleiter festgesetzten Kriterien müssen eine klare Reihenfolge und - sofern sie kombiniert angewandt werden sollen - eine klare Gewichtung aufweisen. Sie müssen den Anforderungen des Gleichheitssatzes gerecht werden. 3. Sachgerechte Kriterien sind neben dem Zufallsprinzip zum Beispiel die Berücksichtigung von Härtefällen, die zeitliche Dauer des Schulweges und die vorrangige Berücksichtigung von Geschwisterkindern. Sachlich nicht zu rechtfertigen ist dagegen die Berücksichtigung von Zweitwünschen bei der Entscheidung über den Erstwunsch. 4. Nimmt die Schule entgegen gesetzlicher Zugangsregelungen Schüler auf, so verkürzt sie den Zugangsanspruch anderer Bewerber und muss diese zusätzlich aufnehmen und zwar bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule. Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene Plätze bereit gestellt werden müssen, sind an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre rechtswidrige Abweisung nicht hingenommen haben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 316/08 | |
| Rechtsgebiete: | BörsG, BörsO FWB |
| Schlagworte: | Ausfertigung, Aushang, Bekanntmachung, Bestimmtheitsgrundsatz, Börsenordnung, Kriterien, Verteilung der Aktienskontren |
| Stichwort: | Kriterien |
| Leitsatz: | 1. Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gebietet, dass die die Verteilung der Aktienskontren bestimmenden Kriterien und deren Gewichtung eindeutig aus der Börsenordnung hervorgehen. 2. Zuständig für die Ausfertigung der Börsenordnung ist die Geschäftsführung der Börse. 3. Die Bekanntmachung der Börsenordnung durch Aushang im Börsensaal genügt rechtsstaatlichen Anforderungen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 N 1388/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BauGB, GO |
| Schlagworte: | Einstweilige Anordnung, Fehlender Anordnungsgrund, Gutachterausschuss, Ehrenamtliches Mitglied, Bewerbung, Kriterien, Auswahlentscheidung Information, Stadtrat |
| Stichwort: | Kriterien |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 CE 04.3137 | |
| Rechtsgebiete: | SAWG, KrW-/AbfG, Afallrichtlinie 75/442/EWG |
| Schlagworte: | Abfallbegriff, Dual, Verwertung, Verfahren, Verbrennung, Kriterien, Ersatzbrennstoff, Ersatzfunktion, Austauschfunktion, Andienung |
| Stichwort: | Kriterien |
| Leitsatz: | 1. Der duale Abfallbegriff des europäischen und deutschen Rechts im Sinne von Abfällen entweder zur Verwertung oder zur Beseitigung steuert die inländischen und europäischen Abfallströme bei Abfällen zur Verwertung im Sinne der Privatautonomie der Kreislaufwirtschaft und bei Abfällen zur Beseitigung im Sinne teilweiser öffentlicher Regulierung (Zwangsentsorgungsweg, Exporteinwendungen). 2. Abfälle zur thermischen Verwertung sind nach der für das deutsche Recht im Wege europarechtskonformer Auslegung maßgebenden Rechtsprechung des EuGH aus 2003 Abfälle, die eine sinnvolle Aufgabe erfüllen, nämlich zur Energieerzeugung dienen und dadurch eine Primärenergiequelle ersetzen, die sonst für diesen Zweck hätte eingesetzt werden müssen. 3. Ein Ersatzbrennstoff liegt nach der EuGH-Rechtsprechung nur bei Verfahren mit einer vollständigen Austauschbarkeit von Abfall und Primärbrennstoff vor. 4. Bei der Verbrennung von Abfällen auf dem Rost einer Müllverbrennungsanlage scheidet es ökologisch, ökonomisch und nach dem Anlagenzweck der Mineralisierung aus, mangelnden Müll durch Rohstoffe zu ersetzen. 5. Bei der Verbrennung von industriellen Sonderabfällen auch mit hohem Heizwert in einer Hausmüllverbrennungsanlage liegt generell ein Beseitigungsvorgang vor, der der Andienungspflicht an den Träger der Sonderabfallentsorgung unterliegt. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 3 R 1/03 | |
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