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Kriegsdienstverweigerung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 O 6/09 vom 23.02.2009

Rechtsgebiete:GKG, KDVG, VwGO
Schlagworte:Ausschluss, Beschwerde, Erinnerung, Gerichtskosten, Kostenfestsetzung, Kriegsdienstverweigerung, Nichterhebung, Rechtsmittelbelehrung, unrichtige, Statthaftigkeit
Stichwort:Kriegsdienstverweigerung
Leitsatz:1. § 10 Abs. 2 KDVG geht als Spezialnorm der allgemeinen Bestimmung des § 165 VwGO i. V. m. §§ 151, 146 Abs. 1 VwGO vor und schließt die Beschwerdemöglichkeit mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 Satz 2 KDVG genannten Fälle in sämtlichen mit einem Kriegsdienstverweigerungsverfahren zusammenhängenden Bereichen aus.

2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wurde gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 GKG abgesehen, weil der Beschwerdeführer in der angefochtenen Entscheidung unrichtig dahingehend belehrt wurde, dass gegen den die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung zurückweisenden Beschuss die Beschwerde statthaft sei.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 6/09



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 54.04 vom 27.10.2004

Rechtsgebiete:GG, KDVG
Schlagworte:Kriegsdienstverweigerung, deutsche Staatsangehörigkeit, isoliertes Verfahren auf Anerkennung
Stichwort:Kriegsdienstverweigerung
Leitsatz:Ein Ausländer, der sich gegenüber der Heranziehung zum Militärdienst im Heimatland auf das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG beruft, hat keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 54.04

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 34.03 vom 24.09.2003

Rechtsgebiete:KDVG, VwGO
Schlagworte:Kriegsdienstverweigerung, Ablehnung, "Vollprüfung", Amtsermittlung
Stichwort:Kriegsdienstverweigerung
Leitsatz:Hat der Wehrpflichtige die Unterlagen gemäß § 2 Abs. 2 KDVG im gerichtlichen Verfahren vollständig nachgereicht, so hat der Ablehnung des Anerkennungsgesuchs in aller Regel eine gerichtliche "Vollprüfung" nach förmlicher Parteivernehmung vorauszugehen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 34.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 27.03 vom 23.09.2003

Rechtsgebiete:WPflG, KDVG, VwGO
Schlagworte:Musterung, Wehrpflichtiger, Tauglichkeit, Zurückstellung, wehrmedizinischer Streit, Amtsermittlung, Sachverständigengutachten, Gestellungszeitpunkt, Prognoseentscheidung, Kriegsdienstverweigerung
Stichwort:Kriegsdienstverweigerung
Leitsatz:Wird eine von der Musterungsbehörde getroffene wehrmedizinische Feststellung erstmals im Klageverfahren angezweifelt, so wird sich dem Verwaltungsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Allgemeinen nur aufdrängen, wenn seitens des Wehrpflichtigen zur Begründung der Zweifel eine qualifizierte ärztliche Stellungnahme vorgelegt wird.

Für die im Musterungsbescheid zu treffende Prognose über die Tauglichkeit oder das Vorliegen von Zurückstellungsgründen eines Wehrpflichtigen bleibt die Stellung eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne Bedeutung.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 27.03


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