Wer eine vor einer Kreuzung stehende Fußgängerampel überfährt, ohne dass ihm ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden kann, haftet bei Zusammenstoß mit einem wartepflichtigen Pkw auf der Kreuzung allenfalls aus Betriebsgefahr.
1. Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge eines Linksabbiegers zu einem zumindest bei 'dunkelgelb' in die Kreuzung einfahrenden Kfz.
2. Die Vorlage von Restwertangeboten erst im Prozess ist nicht geeignet, von der Feststellung eines vom Geschädigten eingeholten Sachverständigengutachtens abzuweichen.