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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 74/01 vom 30.01.2003

Rechtsgebiete:EkrG, LSA-StrG
Schlagworte:Kreuzungsänderung, Kreuzungsvereinbarung, Kreuzungsrechtsverfahren, Zahlungsanspruch, Durchsetzung, prozessuale, Straßenbaulast - Wechsel, Straßenbaulastträger, Baumaßnahme, laufende, Finanzhoheit, kommunale, Kostenmasse, kreuzungsbedingte, Fälligkeit
Stichwort:Kreuzungsänderung
Leitsatz:Der Wechsel der Straßenbaulast lässt Verbindlichkeiten des bisherigen Trägers aus der Durchführung früherer Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen unberührt (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 4 StrG -LSA). Für die Abgrenzung von früheren zu laufenden Baumaßnahmen ist abzustellen auf die Durchführung der gesamten Baumaßnahme einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen. Der Wortlaut des § 11 Abs. 2 Nr. 4 StrG LSA lässt keinen Raum für die Annahme, vom Übergang der Verbindlichkeiten seien nicht nur Ansprüche aus früheren Maßnahmen, sondern auch aus abgeschlossenen Teilbauarbeiten einer laufenden Maßnahme ausgeschlossen. Ein "Leistungsschnitt" mag Billigkeitserwägungen entsprechen, hat aber in der landesgesetzlichen Regelung keinen Niederschlag gefunden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 74/01




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