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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 3 N 95.07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:GG, GVO, VermG, VwRehaG, VwGO
Schlagworte:Grundstücksverkehrsgenehmigung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Bodenreform, Kreisverweis, besatzungshoheitlich, (verwaltungsrechtliche) Rehabilitierung beantragt, offensichtlich unbegründeter Antrag, ernstliche Richtigkeitszweifel, besondere rechtliche Schwierigkeiten, grundsätzliche Bedeutung, Aufklärungsrüge, (kein) Beruhen auf Verfahrensmangel, Rügeverlust
Stichwort:Kreisverweis
Leitsatz:1. Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der GVO dürfen die Erfolgsaussichten eines gestellten, aber noch nicht abschließend beschiedenen Rehabilitierungsantrages in den Blick genommen werden.

2. Kann - insbesondere auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung - die sichere Prognose getroffen werden, dass die Entscheidung im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens nicht zu einer Rückgabe des Grundstücks führen kann, so ist die Grundstücksverkehrsgenehmigung in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO zu erteilen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 N 95.07




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