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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 16.08 vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:GG, EGV, EG-AbfVerbrV, AbfRRL, KrW-/AbfG, AbfG 1986
Schlagworte:Beauftragung Dritter mit der Verwertung von Haushaltsabfall einschließlich der verwertbaren Bestandteile (Altpapier) durch private Haushalte im Gegensatz zur Überlassung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Existenzgefährdung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, Abgrenzung des Begriffes der gewerblichen Sammlung anhand eines Vergleiches mit einem aufgrund dauerhafter Strukturen (Vertrag) tätigwerdenden Entsorgungsträgers, Auswirkungen einer gewerblichen Sammlung auf die Organisation und die Planungssicherheit eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers i.S.e. Gefährdung eines öffentlichen Interesses
Stichwort:Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Leitsatz:1. Private Haushaltungen müssen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. das Altpapier) grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen und sind nicht befugt, mit der Verwertung solcher Bestandteile Dritte zu beauftragen.

2. Der Begriff der gewerblichen Sammlung i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG schließt Tätigkeiten aus, die nach Art eines Entsorgungsträgers auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden. Die im Wege einer Gesamtwürdigung vorzunehmende Abgrenzung hat sich an einem Vergleich mit dem Bild des Entsorgungsträgers zu orientieren.

3. Überwiegende öffentliche Interessen stehen einer gewerblichen Sammlung nicht erst bei einer Existenzgefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, sondern schon dann entgegen, wenn die Sammlungstätigkeit nach ihrer konkreten Ausgestaltung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach sich zieht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.08



OLG-CELLE – Urteil, 6 U 129/08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, KrW/AbfG
Schlagworte:Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallproduzenten
Stichwort:Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Leitsatz:Ein Dritter, der sich der Umweltgefahr freiwillig ausgesetzt hat, ist in den persönlichen Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallproduzenten, der den Abfall einem anderen zur Entsorgung übergibt, auch dann nicht einbezogen, wenn der andere, der bezüglich Umweltgeschäften in vertraglicher Beziehung zu dem Dritten steht, den Abfall eigenmächtig und rechtswidrig auf Grundstücken des Dritten entsorgt (Fortführung von BGH NJW 2006, 3628 - 3631).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 129/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 13/09 vom 07.04.2009

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Messie-Syndrom, Pflichten, abfallrechtliche, Sammelleidenschaft, krankhafte
Stichwort:Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Leitsatz:Auch eine krankhafte Sammelleidenschaft entbindet nicht von der Einhaltung abfallrechtlicher Pflichten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 13/09

BAG – Urteil, 2 AZR 633/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BImSchG, BGB
Schlagworte:Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall, Sonderkündigungsschutz, Bestellung durch Aufgabenübertragung im schriftlichen Arbeitsvertrag
Stichwort:Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 633/07


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