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Kreditversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, VII ZR 39/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Kreditversicherung
Leitsatz:a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, diesem eine selbstschuldnerische, unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft nach einem zum Vertrag gehörenden Muster zu stellen, und der in diesem Bürgschaftsmuster erklärte Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB, sind sprachlich und inhaltlich trennbare Teile der Sicherungsvereinbarung, die einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung zugänglich sind.

b) Die Unwirksamkeit der Verpflichtung zum Verzicht des Bürgen auf die Einrede nach § 768 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung im Übrigen.
Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 39/08



OLG-KARLSRUHE – Urteil, 17 U 222/07 vom 21.10.2008

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Kreditversicherung
Leitsatz:1. Erteilt ein Kreditinstitut über ein Unternehmen, das ein Girokonto bei ihm führt, schuldhaft eine falsche Bonitätsauskunft, so kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Giroverhältnis in Betracht.

Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der Bank entspricht und das vorhandene Wissen bei der Formulierung der Auskunft zutreffend umgesetzt worden ist (Anschluss an BGH WM 2001, 134 = NJW-RR 2001, 768).

2. Befindet sich das Unternehmen in entschuldbarer Weise über den Umfang des Schadensersatzanspruchs im Ungewissen und kann es sich die notwendigen Informationen auch nicht selbst in zumutbarer Weise beschaffen, so ist die Bank dem Unternehmen zur Auskunft über den Empfänger der unzutreffenden Bonitätsauskunft und - soweit zumutbar - auch dessen Kunden verpflichtet, an welche die falsche Information weitergegeben worden ist.

Soweit die Bank die verlangte Auskunft nicht aus eigenem Wissensbestand erteilen kann, ist sie verpflichtet, sich mit den zumutbaren Anstrengungen die notwendigen Informationen von dem anfragenden Institut zu beschaffen, das sie auf der Grundlage des im Bankauskunftsverfahren stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag nach den im Kreditgewerbe vereinbarten Grundsätzen für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen Kreditinstituten in Anspruch nehmen kann. Die fehlende eigene Kenntnis begründet eine (subjektive) Unmöglichkeit im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB im Regelfall noch nicht.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 17 U 222/07

OLG-KOELN – Urteil, 11 U 116/07 vom 09.01.2008

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Kreditversicherung
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 11 U 116/07

EUGH – Urteil, C-463/06 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 44/2001
Schlagworte:VO (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen - Haftpflichtversicherung - Unmittelbare Klage des Geschädigten gegen den Versicherer - Regel der Zuständigkeit des Wohnsitzes des Klägers
Stichwort:Kreditversicherung
Volltext: EUGH - Urteil, C-463/06


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