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Kreditvermittlungsvertrag

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, V R 21/05 vom 03.11.2005

1. Für das Vorliegen einer steuerfreien Kreditvermittlung kommt es nicht darauf an, an welche der Vertragsparteien die Vermittlungsleistung ausgeführt wird.

2. Die Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung setzt nicht voraus, dass es tatsächlich zur Kreditvergabe gekommen ist, wohl aber muss ein Kontakt zu beiden Vertragspartnern bestanden haben.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 17 U 7/05 vom 23.08.2005

1) Eine negative Feststellungsklage wird unzulässig, wenn der Beklagte noch in erster Instanz Leistungswiderklage erhebt und die Widerklage nicht mehr einseitig zurücknehmen kann.

2) Ein Kläger hat grundsätzlich kein rechtlich geschütztes Interesse an der Feststellung, dass auch ein anderer Gesamtschuldner keine Leistungen aus einem Vertrag schuldet. Dies gilt auch, wenn sich der Kläger sämtliche Ansprüche des anderen Gesamtschuldners gegen den Gläubiger hat abtreten lassen.

3) Die Verjährung von Bereicherungsansprüchen aufgrund in regelmäßigen Raten geleisteter Zinszahlungen aus der Zeit vor dem 31. Dezember 2001 richtet sich nach § 197 BGB a. F.

4) Zur Frage, unter welchen Umständen ein darlehensfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds ein verbundenes Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG; § 358 Abs. 3 BGB) darstellt.

5) § 172 BGB gilt auch für eine im Zusammenhang mit einem verbundenen Geschäft (hier: darlehensfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds) erteilte, nichtige Treuhandvollmacht (Anschluss BGH, NJW 2005, 664ff.).

6) § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gilt nicht, wenn das grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen von vornherein der Finanzierung einer Beteiligung an einem Immobilienfonds diente (Anschluss BGH, WM 2005, 843ff.).

7) § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 lit. f VerbrKrG 1993 gilt nicht für Beiträge zu einer Lebensversicherung, die schon vor Abschluss des Darlehensvertrags bestand und nicht im Hinblick auf den Darlehensvertrag abgeschlossen worden ist.

BGH – Urteil, III ZR 397/04 vom 07.07.2005

Ist ein Kreditvermittlungsvertrag gemäß § 15 Abs. 2 VerbrKG a.F. (§ 655 b Abs. 2 BGB n.F.) mangels Schriftform nichtig, so kommt für den Kreditvermittler ein Provisionsanspruch weder aus ungerechtfertigter Bereicherung noch aus § 354 HGB in Betracht.

Wenn es an einem wirksamen Maklervertrag fehlt, vermag allein der Umstand, daß der Vertragsinteressent durch den Nachweis oder die Vermittlung eines Maklers zum Vertragsschluß gelangt ist, einen Bereicherungsanspruch desselben gegen den Interessenten auf Zahlung einer Provision nicht zu begründen. Offen bleibt, ob § 812 BGB überhaupt als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt; hierfür müßten zumindest auch alle diejenigen Voraussetzungen und Einschränkungen gelten, die - außer der Kaufmannseigenschaft des tätig gewordenen Maklers - für einen gesetzlichen Anspruch nach § 354 HGB anerkannt sind.

Für einen Maklerlohnanspruch nach § 354 Abs. 1 HGB wird im Regelfall eine vertragliche Grundlage erforderlich sein. Es bedarf allerdings nicht in jedem Fall eines gültigen Vertrages, sofern keine Bedenken gegen die Wirksamkeit des Maklergeschäfts wegen Einigungs- oder Willensmängeln (§§ 145 ff, 104 ff, 116 ff BGB) bestehen und die Vorschrift, aus der sich die Nichtigkeit ergibt - etwa bei formellen Mängeln eines abgeschlossenen Maklervertrages -, nicht den Schutz einer Vertragspartei im Blick hat.

BFH – Urteil, X R 19/03 vom 16.09.2004

Eine vom Anleger anlässlich der Vermittlung eines komplexen und beratungsintensiven Kombinationsprodukts (hier: "Kombi-Rente", bestehend aus einer sofort beginnenden Leibrente gegen Einmalbeitrag, einem langfristigen Darlehen, einer Kapitalanlage in Investmentfondsanteilen und einer Risiko-Lebensversicherung) an den Vermittler zu zahlende Provision kann von den Vertragsparteien im Regelfall nicht mit steuerlicher Wirkung ausschließlich der Vermittlung des Darlehens zugeordnet werden.

OLG-NUERNBERG – Urteil, 3 U 1225/03 vom 29.07.2003

1. Entstehen dem Kunden bereits für die Kontaktaufnahme mit einem Kreditvermittler Gebühren, da dieser dafür eine Telefonmehrwertdienstnummer (sog. "0190"-Nummer) verwendet, so verstößt der Kreditvermittler gegen die §§ 655c, 655d BGB, wonach eine Vergütung für Kreditvermittlung nur im Erfolgsfall geschuldet wird.

2. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschriften ist dann auch wettbewerbswidrig, wenn die Übertretung bewusst und planmäßig zum Mittel des Wettbewerbs gemacht wird, um einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor Mitbewerbern zu erzielen.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 1791/01 vom 17.08.2001

Geschäftsbesorgungsvertrag auf Kreditvermittlung gerichtet

1. Zum Umfang der Pflichtangaben nach § 15 VerbrKrG in einem Geschäftsbesorgungsvertrag zur Finanzierungsvermittlung.

2. Bei einer unerlaubten Rechtsberatung bleiben die von dem unzulässig tätigen Rechtsbesorger vermittelten Verträge in der Regel wirksam. Hieran ändert auch ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten nichts.

3. Zum Einfluss des Grundrechts der Berufsfreiheit bei einer Entscheidung über die Reichweite des Rechtsberatungsgesetzes.

OLG-STUTTGART – Urteil, 9 U 94/99 vom 27.10.1999

Leitsatz:

1. Ein Finanzierungsanfrage bei einer Bank enthält (noch) kein (stillschweigendes) Angebot auf Abschluß eines Auskunftsvertrags.

2. Allein in der ungeprüften Weiterleitung von Informationen durch den Vermittler an die Bank liegt noch keine vom Eventualvorsatz getragene sittenwidrige Schädigung. Ein Betrugsvorsatz muß insoweit das Bewußtsein umfassen, durch die Täuschung einen Irrtum zu erregen. Dies setzt voraus, daß der Täter die vorgespiegelte Tatsachen selbst für unwahr halten muß.

BGH – Urteil, XI ZR 59/97 vom 17.03.1998

RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 134, 607

Verstößt ein Kreditvermittler gegen Art. 1 § 1 RBerG, so führt das grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des von ihm vermittelten Kreditvertrags. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die kreditgebende Bank in einer Weise mit dem Kreditvermittler zusammenarbeitet, daß ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung gewertet werden muß.

BGH, Urteil vom 17. März 1998 - XI ZR 59/97 -
OLG Schleswig
LG Itzehoe

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 12 U 197/06 vom 24.05.2007

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 4 U 205/06 vom 27.02.2007

BGH – Urteil, III ZR 282/05 vom 01.02.2007

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 22/06 vom 18.01.2007

BGH – Beschluss, 2 StR 412/00 vom 20.12.2000

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 6/00 vom 30.08.2000


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