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Kreditkarte

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 22/06 vom 17.06.2009

Zum Anscheinsbeweis bei Verwendung zutreffender PIN (Geheimzahl) beziehungsweise Kreditkarten (hier: Eurocard) und den Anforderungen an seiner Erschütterung.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 2/09 vom 10.06.2009

Ein Kreditkartenunternehmen muss darlegen und beweisen, dass die abgerechneten Umsätze von dem berechtigten Kreditkarteninhaber veranlasst worden sind. Dafür kann ein Beweis des ersten Anscheins sprechen. Ein solcher kommt aber dann nicht in Betracht, wenn mehrere plausible Geschehensabläufe denkbar sind und insbesondere nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kreditkarte missbraucht worden ist, was im Fall des körperlosen Verfahrens, mithin einer Buchung allein unter Verwendung der Kartennummer, einen Verlust der Karte nicht voraussetzt.

Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kreditkarte von einem unbefugten Dritten benutzt worden ist, spricht ebenfalls nicht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber die Verwendung der Karte durch unsachgemäße Aufbewahrung o.ä. ermöglicht hat, wenn der unbefugte Dritte die Daten auch auf andere Weise ohne Verschulden des Karteninhabers erlangt haben kann. Der auf der Karte aufgedruckten Kreditkartennummer kann insoweit nicht die gleiche Bedeutung beigemessen werden wie einer PIN-Nummer.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 191/08 vom 28.05.2009

Bietet ein Luftfahrtunternehmen ein internetgestütztes Flugbuchungssystem an, dessen Nutzung zum Zweck des kommerziellen Weiterverkaufs gebuchter Flüge es nicht gestattet, so stellt die Vornahme von kommerziellen Buchungen zwecks Weiterverkaufs in Kenntnis des entgegenstehenden Willens des Luftfahrtunternehmens eine unlautere Mitbewerberbehinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG in der Form des Schleichbezugs dar.

Die von § 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG den Luftfahrtunternehmen im Linienflugverkehr auferlegte Verpflichtung, mit jedermann Beförderungsverträge abzuschließen und zu befördern, beinhaltet einen Kontrahierungszwang lediglich hinsichtlich solcher Verträge, die die Beförderung der anderen vertragsschließenden Partei zum Gegenstand haben, nicht aber hinsichtlich solcher Beförderungsverträge, die ein Pauschalreiseveranstalter zugunsten Dritter abzuschließen beabsichtigt.

LAG-HAMM – Urteil, 14 Sa 361/08 vom 03.03.2009

1. Die Vereinbarung in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, wonach ein nicht ins Verdienen gebrachter Provisionsvorschuss zurückzuzahlen ist, unterliegt keiner Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 308, 309 BGB, da es sich um keine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung handelt (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB).

2. Zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung der Rückforderung eines Provisionsvorschusses durch den Unternehmer/Arbeitgeber, wenn der zu erstattende Saldo durch eine Verletzung der Förderungs- und Rücksichtnahmepflicht gegenüber der Vermittlungstätigkeit des Provisionsempfängers mit entstanden ist.

BVERFG – Urteil, 1 BvR 1155/03 vom 17.02.2009

Zur Verfassungsmäßigkeit der Verhinderung von Mehrfachnamen ( § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB).

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 UF 167/08 vom 24.07.2008

1. Die gesetzliche Neuregelung des § 1570 BGB verlangt keinen abrupten, übergangslosen Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit.

2. Von einem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindregarten oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, wird man in der Regel keine Vollbeschäftigung verlangen können.

3. Nach Inkrafttreten des UÄndG ist dem betreuenden Elternteil eine Überlegungsfrist zuzubilligen.

4. Voraussetzungen der Befristung des Betreuungsunterhalt nach § 1578 b BGB.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 221/07 vom 18.06.2008

Zu den Voraussetzungen einer SCHUFA-Mitteilung über "weiche" Negativmerkmale, insbesondere zur Interessenabwägung nach § 28 BDSG bei Girokontoüberziehung durch Gebrauch von (Bank-)Kreditkarte.

LAG-BREMEN – Urteil, 3 Sa 207/07 vom 03.04.2008

1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat den Aus- oder Fortgang eines Strafermittlungs- bzw. Strafverfahrens abzuwarten. Die Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB ist so lange gehemmt (Anschluss: BAG, Urteil vom 17.03.2005, 2 AZR 245/04, AP Nr 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

2. Beantragt der Arbeitgeber frühzeitig Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, so stellt der erstmalig gewährte Einblick regelmäßig einen sachgerechten zeitlichen Einschnitt dar, um zu entscheiden, ob hinreichende Verdachtsmomente für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorliegen. Dies gilt auch, wenn sich aus den Akten keine neuen belastenden oder entlastenden Momente ergeben. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Abschluss der Ermittlungen abzuwarten.

3. Äußert ein Arbeitnehmer zu Beginn einer Anhörung zu den Verdachtsmomenten, er werde sich zum Sachverhalt nicht äußern, sondern alles über seinen Rechtsanwalt regeln, so ist der Pflicht zur Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung regelmäßig genüge getan. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall - auch im Hinblick auf die Einhaltung der Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB - nicht verpflichtet, vor Ausspruch der Kündigung einen weiteren Gesprächstermin - ggf. in Anwesenheit des Bevollmächtigten des Arbeitnehmers - durchzuführen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn sich der Arbeitnehmer zumindest im Ansatz mit den Vorwürfen auseinandersetzt und sich hieraus weiterer Aufklärungsbedarf ergibt.

OLG-HAMM – Urteil, 17 U 112/07 vom 31.01.2008

Die Klausel:

"Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften: 50,== ¤ pro Buchung" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft ist wegen eines Verstoßes gegen § 309 Nr. 5 a BGB unwirksam.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 185/07 vom 13.12.2007

1. Besteht der Mietzweck im "Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln", so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter.

2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, VI-U (Kart) 25/06 vom 05.12.2007

1. Die Erteilung der Erlaubnis an Kreditkartenunternehmen, die auf das Entgelt für innerdeutsche Reiseleistungen angefallene Umsatzsteuer in ihren Kreditkartenauszügen auszuweisen, bildet einen sachlich eigenen Markt.

2. Es bleibt offen, ob in jenen Angebotsmarkt auch die Gestattung des Umsatzsteuerausweises für reisenahe Leistungen (z.B. Hotelunterbringung, Inanspruchnahme eines Mietwagens oder das Tanken) einzubeziehen ist.

3. Jedes Unternehmen, das umsatzsteuerpflichtige Leistungen an den Kunden einer Reisestellenkarte mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit erbringt, besitzt in Bezug auf die von ihm ausgeführten Lieferungen und Leistungen auf dem Gestattungsmarkt eine Alleinstellung und ist infolge dessen marktbeherrschend.

4. Es missbraucht seine marktbeherrschende Stellung, wenn es einem Unternehmen, mit dem es auf dem Markt für den Vertrieb von Reisestellenkarten mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit in Wettbewerb steht, die Gestattung des Umsatzsteuerausweises verweigert, sofern die Weigerungshaltung nicht durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt und geeignet ist, jeglichen Wettbewerb durch das betreffende Unternehmen auf den genannten Reistestellenkartenmarkt auszuschalten.

5. Der Marktbeherrscher darf in diesen Fällen eigene Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen nicht besser (oder anders) behandeln als konzernfremde Unternehmen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 222/07 vom 12.06.2007

Werden innerhalb eines Zeitraums mehrere drei Fehlversuche und anschließend ein erfolgreicher Versuch unternommen, mittels einer gestohlenen Kreditkarte, einen Geldbetrag von einem Geldautomaten zu erlange, handelt es sich um eine natürliche Handlungseinheit.

OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 216/06 vom 26.04.2007

Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges trifft den Unfallgeschädigten grundsätzlich eine Erkundigungspflicht über andere Anmietungsmöglichkeiten jedenfalls dann, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifs haben muss.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-24 U 93/06 vom 27.02.2007

Ist der Fahrer versicherungsrechtlich nicht als Repräsentant des Mieters eines kaskoversicherten PKW anzusehen, so muss sich dieser dessen grob fahrlässiges Fehlverhalten nicht zurechnen lassen (entgegen OLG Hamm NZV 2006, 593; Bestätigung von Senat, NJW-RR 2003, 974).

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 538/05 vom 06.02.2007

Zur Haftung von Mietern eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die beim Betrieb des Mietfahrzeugs an anderen Fahrzeugen des Vermieters entstehen.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 1053/05 vom 20.10.2006

Zur Anfechtbarkeit eines in mündlicher Verhandlung geschlossenen Prozessvergleichs.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 U 80/06 vom 24.07.2006

Höhere Kosten eines "Unfallersatztarifs" erweisen sich als erstattungsfähig, sofern im Rahmen dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation besondere Leistungen erbracht wurden, die einen entsprechend höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 153/05 vom 18.05.2006

Ergibt sich bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände aus der Sicht eines vernünftigen und objektiv urteilenden Reisenden, dass der Reiseveranstalter eine Reiseleistung in eigener Verantwortung anbietet, so muss dieser sich daran festhalten lassen. Auf die Rolle eines Vermittlers kann er sich nur dann zurückziehen, wenn der Charakter als Fremdleistung, d.h. ihre Erbringung außerhalb des Organisations- und Verantwortungsbereichs des Veranstalters und damit außerhalb des normalen zur Reise zählenden Leistungsangebots, aus der Sicht eines durchschnittlichen Reisenden unmissverständlich klar ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 70/05 vom 30.03.2006

Zu den Sorgfaltspflichten des Kreditkartennutzers nach den Eurocard-Kundenbedingungen, insbsondere im Hinblick auf den Umgang mit der PIN (Personenidentitätsnummer).

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-16 U 160/04 vom 28.10.2005

1. Die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des Art. 1 § 3 Nr. 8 RberG sind nur erfüllt, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die gerichtliche Einziehung der konkreten Forderung durch einen Verbraucherverband im Interesse des Verbraucherschutzes erfordern. Es genügt nicht, dass sich im Rahmen des Rechtsstreits Fragen stellen, die für Verbraucher von Interesse sind, also irgendein verbraucherrechtlicher Sachzusammenhang oder ein "Kollektivinteresse" besteht (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2003 - I - 16 U 197/02 -, abgedruckt in NJW 2004, 1532 und WM 2004, 319).

2. Diese Anforderungen sind nicht gegeben, wenn ein Verbraucherverband Vorfälle eines Kartenmissbrauchs zu Lasten verschiedener Verbraucher verbindet und eine Sammelklage gegen das Bankinstitut erhebt, welches das jeweilige Konto der Betroffenen mit den abgehobenen Beträgen belastet hat.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 1271/04 vom 12.05.2005

Wiederaufnahmeverfahren - Kausalität i. S. d. § 580 Zf. 7. b ZPO bei der Restitutionsklage.

BGH – Beschluss, GSSt 2/04 vom 27.04.2005

§ 69 StGB bezweckt den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs (§ 69 Abs. 1 Satz 1 Variante 2 StGB) setzt daher voraus, daß die Anlaßtat tragfähige Rückschlüsse darauf zuläßt, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.

LAG-KOELN – Urteil, 2 (10) Sa 1632/04 vom 21.03.2005

Verfolgt ein Verfügungskläger nach teilweiser Berufungsrücknahme nur noch einen Hilfsanspruch, der erstmals in der Berufung gestellt wird und ist dieser ein Aliud und nicht ein Minus zum ursprünglichen Antrag, so fehlt es an einer Beschwer, deren Beseitigung mit der Berufung erstrebt wird. Die Berufung ist unzulässig (BAG, 23.03.2004, - 3 AZR 35/03 -).

OLG-HAMM – Urteil, 11 UF 22/04 vom 15.10.2004

Die freiwillige Vereinbarung von Altersteilzeit stellt dann keine unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit (mit der Folge, dass das frühere Einkommen fiktiv zugerechnet wird) dar, wenn dafür triftige Gründe vorhanden sind.

Hier: Sicherung des Arbeitsplatzes für längere Zeit.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 15 U 37/04 vom 19.07.2004

1) Kreditkarteninhaber haftet dem Kartenunternehmen für Missbrauch einer Zusatzkarte durch getrennt lebenden Ehegatten.

2) Die Vertragsklausel, wonach die Haftung erst mit Rückgabe der Zusatzkarte an das Kreditunternehmen beendet ist, benachteiligt den Kartenkunden nicht unangemessen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 39/03 vom 15.01.2004

Zur sicheren Verwahrung mitgeführten, hochwertigen Schmucks in Handtasche auf Gepäckwagen am Ticketschalter im Flughafen. (AVBR 92 1 Nr. 4 b)

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 2390/03 vom 13.10.2003

1. Der Regelungen des deutschen Ausländerrechts über Zuzug, Aufenthalt und Ausweisung von Familienangehörigen entsprechen den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 GG und des Art. 8 EMRK.

2. Können familiäre Belange nach diesem System nicht berücksichtigt werden, z. B. bei einer Ist-Ausweisung, kommt zum Schutz von Ehe und Familie die Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltsbefugnis in Betracht.

3. In diesem Fall ist die Vereinbarkeit der Ausweisungsfolgen mit Art. 6 GG und Art. 8 EMRK im Verfahren um die Abschiebung zu prüfen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 530/03 vom 30.09.2003

Ist der genaue Wortlaut einer Urkunde von erheblicher beweismäßiger Bedeutung, ist ein Vorhalt kein geeignetes Verfahren zur Beweiserhebung. Die Urkunde muss dann verlesen werden.

BGH – Urteil, III ZR 54/02 vom 23.01.2003

a) Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, daß dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen.

b) Zur Frage der Wirksamkeit einer formularmäßig erteilten Einwilligung, wonach die kontoführende Bank des Kunden ermächtigt wird, dem Verwender - hier: ein Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen - mitzuteilen, ob die vom Kunden im Antragsformular des Verwenders angegebenen EC-Karten/Kreditkarten-Daten zutreffend sind.

LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 177/02 vom 12.12.2002

1. Dem Arbeitnehmer steht bei arbeitsverhältnisbezogenen Rechtsgeschäften mit dem Arbeitgeber im Betrieb nicht das Widerrufsrecht bei "Haustürgeschäften" zu.

2. Zur Anwendbarkeit des VerbrKrG und des HausTWG (§ 312 BGB) auf eine Bürgschaft, die ein Bankangestellter seinem Arbeitgeber (Bank) f+ür einen von ihm verursachten drohenden Kreditausfall bei einem Kunden der Bank erteilt hat.

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