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Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 111/08 vom 22.06.2009

Die - unberichtigte - Musterwiderrufsbelehrung nach dem Muster zu § 14 I BGB-InfoV vermag die Widerrufsfrist des § 355 II BGB nur dann nicht in Gang zu setzen, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 71/01 vom 25.11.2008

Bei Rückabwicklung eines - unwirksamen - Darlehensgeschäfts, das zusammen mit der durch das Darlehen finanzierten Fondsbeteiligung ein Verbundgeschäft darstellt, müssen Steuervorteile, die der Anleger/Darlehensnehmer gezogen hat, im Wege des Vorteilsausgleichs berücksichtigt werden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 23.9.2008, XI ZR 262/07, die eine andere Fallgestaltung betrifft.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 101/06 vom 26.09.2007

Zur Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligung und zur Anrechnung von Steuervorteilen in diesem Zusammenhang.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 38/03 vom 19.09.2007

Zu den Indizien, die dafür sprechen können, dass der Bank bei Abschluss des Darlehensvertrages eine notarielle Ausfertigung einer Vollmacht vorlag, die die für den Kreditnehmer handelnde Treuhänderin bevollmächtigte, für diesen zu handeln, obwohl sie hierfür keine Erlaubnis nach dem RBerG besaß.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 20/07 vom 18.09.2007

1. Zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 3 HWiG, mit dem der Kauf einer Immobilie zu Steuersparzwecken ermöglicht wurde.

2. Keine Ausnahme von der Bereichsausnahme des § 3 II Nr. VerbrKrG für Realkreditverträge.

3. Für den Schadensersatzanspruch aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers ist ein Verschulden der Bank sowie die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden erforderlich.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 37/07 vom 15.08.2007

Die den Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken finanzierende Bank kann einem Schadensersatzanspruch des Verbrauchers wegen unterbliebener Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst marktüblicher Verzinsung einredeweise entgegenhalten.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 7/07 vom 11.07.2007

Zur Frage der analogen Anwendung des § 216 Abs. 2 BGB auf das als Sicherheit dienende Schuldversprechen in notarieller Grundschuldbestellungsurkunde.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 142/06 vom 29.06.2007

Zur Wirksamkeit eines Abschreibungsdarlehen- und Bierbezugsvertrages.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 224/05 vom 11.06.2007

Zur Frage, wann ein Finanzmakler als Darlehensgeber angesehen werden kann.

BAG – Urteil, 3 AZR 834/05 vom 22.05.2007

§ 613a Abs. 5 BGB gibt keinen Anspruch auf Auskunft über die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erworbenen Anwartschaften auf betriebliche Alterversorgung. Ein derartiger Anspruch auch gegen den Veräußerer kann jedoch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) entstehen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 51/06 vom 22.05.2007

1. Die für den Beginn der Verjährung nach § 199 Abs. 1 erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände hat der Gläubiger regelmäßig schon dann, wenn er die Tatsachen kennt, die die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage ausmachen.

Rückforderungsansprüche von Anlegern aus dem kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien oder Immobilienfondsanteilen zu Steuersparzwecken beruhen indes auf einer so unübersichtlichen und verwickelten Rechtslage, dass der Lauf der Verjährungsfrist für hier erst mit einer Beratung über die rechtliche Bedeutung dieser Tatsachen in Gang gesetzt wird. Dies gilt nicht für Rückforderungsansprüche, die auf die Formunwirksamkeit eines Darlehensvertrages gestützt wird.

2. Die Formunwirksamkeit eines Darlehensvertrages erstreckt sich jedenfalls dann nicht nach § 139 BGB auf einen gleichzeitig abgeschlossenen, formwirksamen Darlehensvertrag, wenn die Formunwirksamkeit durch den Empfang des Darlehens als geheilt gilt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 125/06 vom 22.05.2007

Die für den Beginn der Verjährung nach § 199 Abs. 1 erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände hat der Gläubiger regelmäßig schon dann, wenn er die Tatsache kennt, die die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage ausmachen. Rückforderungsansprüche von Anlegern aus dem kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien oder Immobilienfondsanteilen zu Steuersparzwecken beruhen indes auf einer so unübersichtlichen und verwickelten Rechtslage, dass der Lauf der Verjährungsfrist hierfür erst mit einer Beratung über die rechtliche Bedeutung dieser Tatsachen in Gang gesetzt wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 46/04 vom 28.03.2007

1. Die Vorschriften der §§ 171 ff. BGB sind nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann anwendbar, wenn die einem Treuhänder erteilte umfassende Abschlussvollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist.

2. Die der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Erwägungen gelten in gleicher Weise für die Kreditfinanzierung von Immobilien wie für kreditfinanzierte Immobilienfondsbeteiligungen.

3. § 9 I VerbrKrG ist für die Rechtsscheinhaftung eines Kreditnehmers aufgrund der Erteilung einer nichtigen Vollmacht rechtlich ohne Bedeutung. Weder regelt diese Vorschrift Vertretungsfragen noch steht sie systematisch in einem Zusammenhang mit den Vertretungsregelungen der §§ 164 ff. BGB. Die Rechtsscheinhaftung des Vertretenen bestimmt sich vielmehr ausschließlich nach §§ 171 ff. BGB sowie nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht.

4. Die §§ 171 ff. BGB setzen kein irgendwie geartetes Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen voraus, sondern knüpfen ausschließlich an die Vorlage der vom Vertretenen augestellten Vollmachtsurkunde und den guten Glauben des Vertragspartners an die Wirksamkeit der Vollmacht an.

5. Nach dem klaren Wortlaut des § 3 II Nr. 2 VerbrKrG kommt es lediglich darauf an, ob das Darlehen nach dem Kreditvertrag von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht wurde.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 5/06 vom 24.01.2007

1. Zur Frage, wann der Abschluss eines Darlehensvertrages als bloße Prolongation eines vorausgegangenen Darlehensvertrages angesehen werden kann.

2. Zur Unterscheidung von "echter" und "unechter" Abschnittsfinanzierung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 38/05 vom 17.01.2007

1. Zur Abgrenzung einer bloßen Verlängerung eines Darlehensvertrages von dem Abschluss eines neuen selbstständigen Darlehensvertrages, mit dem die Darlehensschuld des ersten Vertrages getilgt wird.

2. Zu den Auswirkungen eines nach dem HWiG erklärten Widerrufs des ursprünglichen Vertrages auf den zweiten.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 28/06 vom 09.11.2006

1. Die Anfechtung der Ablehnung der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist analog § 707 II ZPO ausgeschlossen.

2. Zur Fortdauer der Überrumpelung bei einem Abstand von über acht Wochen zwischen Haustürsituation und angefochtenem Vertragsschluss.

3. Zur Frage, ob eine Ehefrau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Darlehensvertrag zum Erwerb eines Familienanwesen unterschreibt, als Mitdarlehensnehmerin oder lediglich als Mithaftende anzusehen ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 79/05 vom 24.10.2006

1. Zum Empfang des Darlehens, mit dem der Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken finanziert wird, bei Auszahlung der Valuta an einen Dritten.

2. Kein Fortbestehen der durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung bei einem Vertragsschluss, der mehr als vier Monate nach dem Besuch des Vermittlers erfolgt.

3. Ein Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die Höhe des Kaufpreises der kreditfinanzierten Immoblie, der geeignet ist, Schadensersatzansprüche des Darlehensnehmers auszulösen, erfordert neben einem objektiv sittenwidrigen Kaufpreis auch die Kenntnis der Bank von der Überteuerung. Diese Kenntnis kann nicht allein aufgrund der objektiven Überteuerung vermutet werden.

4. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Vorliegen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen der kreditgebenden Bank und dem Verkäufer oder Vermittler ein Wissensvorsprung der Bank vermutet werden kann.

5. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Verbrauchers gegen die Bank aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht nach den Vorgaben des EuGH.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 51/06 vom 06.10.2006

1. In ihrer Rolle als Kreditgeberin treffen die finanzierende Bank grundsätzlich keine Aufklärungspflichten über die Angemessenheit des ins Auge gefassten Kaufpreises.

2. Auch wenn ein Kundenberater von sich aus mit der "Empfehlung" des Objekts an die Bankkundin herangetreten ist, verbleibt es bei der grundsätzlichen Eigenverantwortlichkeit der Bankkundin in der Prüfung der Werthaltigkeit des Objekts.

3. Ein zum Schadenersatz verpflichtender Umstand liegt nicht darin, dass die Bank der Kundin ihr an sich nicht zustehende Förderkredite aus öffentlichen Mitteln verschafft und damit erst die Finanzierung eines möglicherweise unwirtschaftlichen Vorhabens eröffnet.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 146/06 vom 07.07.2006

Erhält der Unterhaltspflichtige für die berufliche Nutzung seines privateigenen PKW Erstattung in einer Größenordnung, die den Höchstsatz nach Ziff. 10.2.2 Abs.4 Satz 2 erreicht oder übersteigt, kann er den für die Anschaffung dieses PKW aufgenommenen Kredit nicht von seinem Einkommen in Abzug bringen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 63/05 vom 31.05.2006

1. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts nach HWiG hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eingegangenen Darlehensvertrages können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist (im Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04).

2. Das Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne von § 1 HwiG kann nicht angenommen werden, wenn zwischen dem Besuch in der Privatwohnung und der Vertragserklärung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt.

3. Soweit der BGH mit Urteil vom 16.5.06, XI ZR 6/04 seine Rechtsprechung zum Bestehen eigener Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank dahin ergänzt hat, dass Anleger sich im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über das Anlageobjekt voraus.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 14 U 218/04 vom 08.11.2005

Zur Verrechnung eines in der Zwangsversteigerung erzielten Erlöses auf mehrere Verbindlichkeiten.

BAG – Urteil, 6 AZR 592/04 vom 21.07.2005

1. Kommt ein aufschiebend bedingter Interessenausgleich zwischen den Betriebsparteien zustande, ist ein Interessenausgleich iSv. § 113 Abs. 3 BetrVG zumindest "versucht". Ob ein Inteeressenausgleich grundsätzlich bedingungsfeindlich ist, bleibt offen.

2. Der frühestmögliche Zeitpunkt einer Kündigung im massearmen Insolvenzverfahren hängt nicht davon ab, wann die Kündigungsvoraussetzungen des § 1 KSchG erfüllt sind.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 106/04 vom 20.04.2005

1. Bei Baufinanzierungen besteht die Verpflichtung eines Kreditinstitutes zu sachgerechter Aufklärung und Beratung, die sich auch auf die Frage bezieht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers es erwarten lassen, dass er die monatlichen Finanzierungskosten tragen kann.

2. Die Gewährung eines Kredits zum Zwecke der Spekulation mit Wertpapieren verstößt nicht gegen die guten Sitten. Dass mit einer Spekulation auch krediterhebliche Risiken verbunden sind, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht eines aufklärenden Hinweises der kreditgebenden Bank.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 229/04 vom 21.12.2004

Ein Betreuer, dem die Vermögenssorge übertragen ist, kann entlassen werden, wenn er während mehrmonatiger Kuraufenthalte zu einer geordneten Aktenführung hinsichtlich seiner Betreuungen nicht in der Lage ist und es deswegen zu Abrechnungsfehlern zu Lasten des Betreuten kommt, die zu einem Strafverfahren gegen den Betreuer geführt haben, auch wenn dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 58/04 vom 30.06.2004

1. Wird ein Vertreter, der seine Bevollmächtigung ordnungsmäßig nachweisen kann, vom Vorsitzenden einer Eigentümerversammlung zurückgewiesen, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar, sofern die nicht abgegebene oder nicht berücksichtigte Stimme erheblich war.

2. Zur Vollständigkeit einer Jahresabrechnung gehört, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage und der Zinsbeträge, ausgewiesen ist. Das Fehlen solcher Bestandteile führt aber in der Regel nicht dazu, den Eigentümerbeschluss über die Jahresgesamt- und Einzelabrechnung für ungültig erklären zu müssen. Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar.

3. Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen.

4. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der den Verwalter zur Kreditaufnahme bevollmächtigt, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich der Kreditbetrag im Verhältnis zur Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer in einem bestimmten Rahmen hält und der Kredit zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses dient.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 108/04 vom 16.06.2004

1. Ein trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasster Beschluss ist nichtig.

2. Erschöpft sich ein Eigentümerbeschluss in der Regelung eines individualisierten Einzelfalles, also in einer konkreten Maßnahme aus einem bestimmten Anlass, und will er darüber hinaus das Gesetz weder vorläufig noch endgültig ändern, so ist ein gesetzesverletzender Mehrheitsbeschluss anfechtbar, aber nicht nichtig.

BFH – Urteil, IX R 20/02 vom 23.09.2003

Löst ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, so kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn er mit dem Kredit Aufwendungen finanziert hatte, die während der Vermietungstätigkeit als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen waren.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 56/03 vom 10.07.2003

1. Werden Interessenten vom Kauf einer Eigentumswohnung durch Einwirkungen eines anderen Wohnungseigentümers abgehalten, kann dies Schadensersatzansprüche gegen diesen Wohnungseigentümer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen.

2. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist für das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachprüfbar.

3. Das Gericht kann einen Beweisbeschluss, wenn es die Beweiserhebung nicht mehr für geboten erachtet, aufheben.

BFH – Urteil, III R 47/01 vom 05.06.2003

1. Dem Miteigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steht die mangels Eigennutzung keinen Anspruch auf Eigenheimzulage hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652).

2. Die Zusatzförderungen nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG stehen als Teil des einheitlichen Fördergrundbetrags einem Miteigentümer ebenfalls nur anteilig zu.

BAG – Urteil, 10 AZR 390/02 vom 21.05.2003

Die zulässige Bindungsdauer, die durch die Pflicht zur Rückzahlung einer Gratifikation für den Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb erreicht werden kann, richtet sich nach der Höhe und dem Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit der Leistung. Dies gilt auch dann, wenn eine als einheitlich bezeichnete Leistung in zwei Teilbeträgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig wird.

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