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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 65/07 vom 28.09.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verlöbnis, Verlobung, Rücktritt, Maßnahme, Kranzgeld
Stichwort:Kranzgeld
Leitsatz:Die Aufgabe einer gesicherten Erwerbstätigkeit nach einem Verlöbnis, welches nach mehreren Telefongesprächen und ohne persönliches Kennenlernen des Partners zustande kam, ist unangemessen im Sinne des § 1298 Abs. 2 BGB; der daraus entstandene Schaden ist deshalb bei Rücktritt vom Verlöbnis nicht zu ersetzen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 65/07




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